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Änderung Anlage 22 BewG vom 06.11.2015
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Anlage 22 BewG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 06.11.2015 geltenden Fassung | Anlage 22 BewG n.F. (neue Fassung) in der am 21.12.2022 geltenden Fassung durch Artikel 19 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294 |
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(Text alte Fassung) Anlage 22 (zu § 185 Abs. 3 Satz 3, § 190 Abs. 2 Satz 2) Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer | (Text neue Fassung)Anlage 22 (zu § 185 Absatz 3 Satz 3, § 190 Absatz 6 Satz 1 und 2) Gesamtnutzungsdauer |
Einfamilien- und Zweifamilienhäuser | 80 Jahre Mietwohngrundstücke | 80 Jahre | Ein- und Zweifamilienhäuser | 80 Jahre Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser | 80 Jahre |
(Textabschnitt unverändert) Wohnungseigentum | 80 Jahre | |
Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grund- stücke: | Gemischt genutzte Grundstücke (mit Wohn- und Gewerbeflächen) | 70 Jahre Hochschulen (Universitäten) | 70 Jahre Saalbauten (Veranstaltungszentren) | 70 Jahre Kur- und Heilbäder | 70 Jahre Verwaltungsgebäude | 60 Jahre Bankgebäude | 60 Jahre Schulen | 60 Jahre Kindergärten (Kindertagesstätten) | 60 Jahre Altenwohnheime | 60 Jahre Personalwohnheime (Schwesternwohnheime) | 60 Jahre Hotels | 60 Jahre Sporthallen (Turnhallen) | 60 Jahre Kaufhäuser, Warenhäuser | 50 Jahre Ausstellungsgebäude | 50 Jahre Krankenhäuser | 50 Jahre Vereinsheime (Jugendheime, Tagesstätten) | 50 Jahre Parkhäuser (offene Ausführung, Parkpaletten) | 50 Jahre Parkhäuser (geschlossene Ausführung) | 50 Jahre Tiefgaragen | 50 Jahre Funktionsgebäude für Sportanlagen (z.B. Sanitär- und Umkleideräume) | 50 Jahre Hallenbäder | 50 Jahre Industriegebäude, Werkstätten ohne Büro- und Sozialtrakt | 50 Jahre Industriegebäude, Werkstätten mit Büro- und Sozialtrakt | 50 Jahre Lagergebäude (Kaltlager) | 50 Jahre Lagergebäude (Warmlager) | 50 Jahre Lagergebäude (Warmlager mit Büro- und Sozialtrakt) | 50 Jahre Einkaufsmärkte, Großmärkte, Läden | 40 Jahre Tennishallen | 40 Jahre Reitsporthallen | 40 Jahre Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudeklassen zuzuordnen. | Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke: Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) | 80 Jahre Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude | 70 Jahre Bürogebäude/Verwaltungsgebäude | 60 Jahre Banken und ähnliche Geschäftshäuser | 60 Jahre Einzelgaragen/Mehrfachgaragen | 60 Jahre Kindergärten (Kindertagesstätten), Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen | 50 Jahre Wohnheime/Internate, Alten-/Pflegeheime | 50 Jahre Kauf-/Warenhäuser | 50 Jahre Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser | 40 Jahre Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime | 40 Jahre Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen | 40 Jahre Sport-/Tennishallen, Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder | 40 Jahre Tief-, Hoch- und Nutzfahrzeuggaragen als Einzelbauwerke, Carports | 40 Jahre Betriebs-/Werkstätten, Industrie-/Produktionsgebäude | 40 Jahre Lager-/Versandgebäude | 40 Jahre Verbrauchermärkte, Autohäuser | 30 Jahre Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen, u. Ä. | 30 Jahre Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen. |
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