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Zitierungen von § 201 BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 201 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 BewG Wertpapiere und Anteile (vom 24.12.2013)
... unterschritten werden; die §§ 99 und 103 sind anzuwenden. Die §§ 199 bis 203 sind zu berücksichtigen. (3) Ist der gemeine Wert einer Anzahl von ...
§ 200 BewG Vereinfachtes Ertragswertverfahren (vom 01.01.2009)
... der Absätze 2 bis 4 der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag (§§ 201 und 202) mit dem Kapitalisierungsfaktor (§ 203) zu multiplizieren. (2) Können ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... § 200 Vereinfachtes Ertragswertverfahren § 201 Ermittlung des Jahresertrags § 202 Betriebsergebnis § 203 ... darf nicht unterschritten werden; die §§ 99 und 103 sind anzuwenden. Die §§ 199 bis 203 sind zu berücksichtigen." 3. § 12 Abs. 4 wird wie folgt ... der Absätze 2 bis 4 der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag (§§ 201 und 202) mit dem Kapitalisierungsfaktor (§ 203) zu multiplizieren. (2) ... Ertragswert mit dem eigenständig zu ermittelnden gemeinen Wert angesetzt. § 201 Ermittlung des Jahresertrags (1) Die Grundlage für die Bewertung bildet der ...
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