Tools:
Update via:
Zitierungen von § 29 Schiffsregisterordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 SchRegO
... Zur Berichtigung des Schiffregisters bedarf es der Bewilligung nach § 29 nicht, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Dies gilt insbesondere für die Eintragung ... darf im Wege der Berichtigung des Schiffsregisters auf Grund einer Bewilligung nach § 29 nur mit seiner Zustimmung eingetragen werden, sofern nicht der Fall des § 24 ...
§ 58 SchRegO
... die Eintragung der Rechtsverhältnisse an einer Schiffspart gelten die §§ 23 bis 57 ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/562/v7195.htm