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Zitierungen von § 73a Schiffsregisterordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73a SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 54 SchRegDV
... entsprechend anzuwenden: 1. Die Fertigstellung des Schwimmdocks (§ 73a der Schiffsregisterordnung) und die Angabe, daß es sich um ein fertiggestelltes Schwimmdock ...
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