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Zitierungen von § 90 Schiffsregisterordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90 SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 39 FGG-RG Änderung der Schiffsregisterordnung (vom 05.08.2009)
... und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt. 9. § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Für die Fälle der ... ersetzt. 9. § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Für die Fälle der sofortigen Beschwerde sind die Vorschriften über die ...
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