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§ 5 - Bierverordnung (BierV k.a.Abk.)
V. v. 02.07.1990 BGBl. I S. 1332; zuletzt geändert durch Artikel 26 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 07.07.1990; FNA: 2125-40-40 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 07.07.1990; FNA: 2125-40-40 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach § 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer
- 1.
- entgegen § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 2 ein Getränk unter einer dort genannten Bezeichnung oder
- 2.
- entgegen § 3 Abs. 1 Bier mit einem dort genannten Stammwürzegehalt nicht unter der vorgeschriebenen Bezeichnung
(2) Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ordnungswidrig.
Text in der Fassung des Artikels 5 Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften V. v. 8. Mai 2008 BGBl. I S. 797 m.W.v. 20. Mai 2008
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Frühere Fassungen von § 5 Bierverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.05.2008 | Artikel 5 Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften vom 08.05.2008 BGBl. I S. 797 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 Bierverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BierV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BierV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
V. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 797
Artikel 5 AGeVuaÄndV Änderung der Bierverordnung
... 5 der Bierverordnung vom 2. Juli 1990 (BGBl. I S. 1332), die zuletzt durch § 3 Abs. 9 Nr. 1 des ...
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