Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2010 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden in der Statistik der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe gemäß § 6 des Gesetzes über Umweltstatistiken (UStatGAusnV k.a.Abk.)
Die für 1995 angeordnete Erhebung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe gemäß § 6 des Gesetzes über Umweltstatistiken wird bei höchstens 25.000 Betrieben durchgeführt.