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§ 5 - Gerüstbauermeisterverordnung (GerüstbMstrV)

V. v. 12.12.2000 BGBl. I S. 1694; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 31 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 15.12.2000; FNA: 7110-3-141 Handwerk im Allgemeinen
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§ 5 Fachgespräch



Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt wird ein Fachgespräch geführt. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

 
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