Tools:
Update via:
Änderung Anlage 1a Futtermittelverordnung vom 01.09.2010
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 FuttMVNeuStrV am 1. September 2010 und Änderungshistorie der FuttMVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 1a a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.09.2010 geltenden Fassung | Anlage 1a n.F. (neue Fassung) in der am 01.09.2016 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998 |
---|---|
(Text alte Fassung) Anlage 1a (zu den §§ 4, 5 und 13) Nicht zulassungsbedürftige Einzelfuttermittel | (Text neue Fassung)Anlage 1a (aufgehoben) |
Teil A Vorbemerkungen I. Erläuterungen 1. Die nicht zulassungsbedürftigen Einzelfuttermittel sind in Teil B nach folgenden Merkmalen aufgeführt und bezeichnet: - die Herkunft des Erzeugnisses oder Nebenerzeugnisses, z. B. pflanzlich, tierisch, mineralisch; - der verwendete Teil des Erzeugnisses oder Nebenerzeugnisses, z. B. ganzes Erzeugnis, Samen, Knollen, Knochen; - das Verfahren, dem das Erzeugnis oder Nebenerzeugnis unterworfen wurde, z. B. Enthülsen, Extraktion, Erhitzung, oder das entstandene Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, z. B. Flocken, Kleie, Trester, Fett; - der Reifegrad des Erzeugnisses oder Nebenerzeugnisses oder die Qualität des Erzeugnisses oder Nebenerzeugnisses, z. B. 'glucosinolatarm', 'fettreich', 'zuckerarm'. 2. Die in Teil B enthaltene Liste ist in 12 Kapitel untergliedert: 1. Getreidekörner, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 2. Ölsaaten und Ölfrüchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 3. Körnerleguminosen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 4. Knollen und Wurzeln, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 5. Andere Samen und Früchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 6. Grünfutter und Raufutter 7. Andere Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 8. Milcherzeugnisse 9. Erzeugnisse von Landtieren 10. Fische sowie andere Meerestiere, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse 11. Mineralstoffe 12. Verschiedene Einzelfuttermittel II. Bezeichnung Enthält der Name eines in Teil B aufgeführten Einzelfuttermittels ein eingeklammertes Wort oder mehrere eingeklammerte Worte, so dürfen diese Worte weggelassen werden. Beispiel: Soja(bohnen)öl darf entweder als Sojabohnenöl oder als Sojaöl bezeichnet werden. III. Glossar Das nachfolgende Glossar bezieht sich auf die wichtigsten Verfahren zur Herstellung der in Teil B und Teil C aufgeführten Einzelfuttermittel. Enthalten die Bezeichnungen für diese Einzelfuttermittel eine gebräuchliche Bezeichnung oder einen Begriff nach Spalte 4, so muss das verwendete Verfahren der in Spalte 3 aufgeführten Beschreibung entsprechen. Nummer | Verfahren | Beschreibung | Gebräuchliche Bezeichnung, Begriff 1 | 2 | 3 | 4 1 | Konzentrieren 1) | Anreicherung bestimmter Inhaltsstoffe durch Entfernen des Wassers oder sonstiger Bestandteile | Konzentrat 2 | Schälen 2) | Vollständiges oder teilweises Entfernen der äußeren Schale oder Schalen von Körnern, Samen, Früchten, Nüssen und anderem | geschält, teilgeschält 3 | Trocknen | Künstlicher oder natürlicher Wasserentzug | getrocknet (Sonne oder künstlich) 4 | Extraktion | Gewinnung von Fett oder Öl aus bestimmten Materialien durch Entzug mit Hilfe organischer Lösungsmittel oder Gewinnung von Zucker oder anderer wasserlöslicher Bestandteile durch wässrige Extraktion. Bei Anwendung eines organischen Lösungsmittels muss das extrahierte Material technisch frei von Lösungs- mittelrückständen sein | Extraktionsschrot (bei ölhaltigen Materialien), Melasse, Trocken- schnitzel (bei Zucker oder andere wasserlösliche Bestandteile enthaltenden Materialien) 5 | Extrudieren | Pressen oder Drücken von Material durch eine Öffnung unter Druckeinwirkung (vgl. auch Vorverkleistern) | extrudiert 6 | Flockieren | Walzen von feuchtem, wärmebehandeltem Material | Flocken 7 | Mehlmüllerei | Mechanische Verarbeitung von Körnern zur Verringerung der Korngröße und zur leichteren Auftrennung in seine Bestandteile, vor allem Mehl, Kleie und Grießkleie | Mehl, Kleie, Futtermehl, Grießkleie 8 | Erhitzen | Allgemeine Bezeichnung für eine Reihe von Wärmebehandlungen, die unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden, um den Nährwert oder die Struktur des Materials zu verändern | dampferhitzt, gekocht, wärme- behandelt 9 | Fetthärtung | Umwandlung von ungesättigten Glyceriden in gesättigte Glyceride (Härtung von Ölen und Fetten) | gehärtet, teilweise gehärtet 10 | Hydrolyse | Aufschluss in einfachere chemische Bestandtei- le durch geeignete Behandlung mit Wasser und gegebenenfalls Enzymen, Säuren oder Alkalien | hydrolisiert 11 | Abpressen | Gewinnung von Fett oder Öl aus ölreichen Materialien oder von Saft aus Früchten oder anderen Pflanzenerzeugnissen durch mechanische Behandlung (durch Spindel- oder sonstige Pressen), auch bei leichter Wärmebehandlung | Expeller 3) (bei ölenthaltenden Materialien), Pülpe, Trester (z. B. bei Früchten), Pressschnitzel (bei Zuckerrüben) 12 | Pelletieren | Spezielle Formgebung durch Pressen mittels Matrize | Pellet, pelletiert 13 | Vorverkleistern | Modifizierung von Stärke, um die Quellfähigkeit in kaltem Wasser wesentlich zu erhöhen | vorverkleistert 4), gequellt 14 | Raffinieren | Vollständiges oder teilweises Entfernen von Begleitstoffen aus Zucker, Ölen, Fetten und anderen Naturmaterialien durch chemische oder physikalische Behandlung | raffiniert, teilraffiniert 15 | Nassmüllerei | Mechanische Abtrennung einzelner Bestandtei- le von Kernen oder Körnern, auch nach Einwei- chen in Wasser, mit oder ohne Zusatz von Schwefeldioxid, zur Gewinnung von Stärke | Keime, Kleber, Stärke 16 | Schroten | Mechanische Verarbeitung von Körnern oder anderen Einzelfuttermitteln zur Verringerung ihrer Größe | Schrot, geschrotet 17 | Entzuckern | Vollständiger oder teilweiser Entzug von Mono- und Disacchariden aus Melasse und anderen zuckerhaltigen Materialien durch chemische oder physikalische Verfahren | entzuckert, teilentzuckert 1) 'Konzentrieren' darf durch 'Eindicken' ersetzt werden. Der gebräuchliche Begriff wäre dann 'eingedickt'. 2) 'Schälen' darf je nach Fall durch 'Enthülsen' oder 'Entspelzen' ersetzt werden. Der gebräuchliche Begriff wäre dann 'enthülst' oder 'entspelzt'. 3) 'Expeller' darf durch den Begriff 'Kuchen' ersetzt werden. 4) 'Vorverkleistert' darf durch den Begriff 'aufgeschlossen (bezogen auf Stärke)' ersetzt werden. IV. Erläuterungen zu den Gehalten an Inhaltstoffen Die in Teil B und Teil C angegebenen Gehalte an Inhaltsstoffen beziehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, auf die Originalsubstanz. Teil B Nicht ausschließliches Verzeichnis der wichtigsten nicht zulassungsbedürftigen Einzelfuttermittel 1. Getreidekörner, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 1.01 | Hafer | Körner von Avena sativa L. und anderen kulti- vierten Haferarten | 1.02 | Haferflocken | Erzeugnis, das durch Dämpfen und Walzen von entspelztem Hafer entsteht und das geringe Mengen an Spelzen enthalten kann | Stärke 1.03 | Haferfuttermehl | Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung des gereinigten, entspelzten Hafers zu Hafer- grütze und Mehl anfällt. Es besteht über- wiegend aus Haferkleie und einem geringeren Anteil an Mehlkörper | Rohfaser 1.04 | Haferschälkleie | Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung von gereinigtem Hafer zu Haferkernen anfällt und überwiegend aus Teilen der Schale und aus Kleie besteht | Rohfaser 1.05 | Gerste | Körner von Hordeum vulgare L. | 1.06 | Gerstenfuttermehl | Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung der gereinigten geschälten Gerste zu Graupen, Grieß oder Mehl anfällt | Rohfaser 1.07 | Gerstenprotein | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Gersten- stärkegewinnung, das überwiegend aus Eiweiß besteht, das beim Abtrennen der Stärke anfällt | Rohprotein Stärke 1.08 | Bruchreis | Nebenerzeugnis der Herstellung von poliertem oder glasiertem Reis, Oryza sativa L., das im Wesentlichen aus kleinen oder gebrochenen Körnern besteht | Stärke 1.09 | Gelbes Reisfuttermehl | Nebenerzeugnis des ersten Schleifens von geschältem Rohreis, das aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuronschicht, des Mehlkörpers und des Keims besteht | Rohfaser 1.10 | Weißes Reisfuttermehl | Nebenerzeugnis des zweiten Schleifens von geschältem Reis, das im Wesentlichen aus den äußeren Teilen des Mehlkörpers besteht und außerdem Bestandteile der Aleuronschicht und der Keime enthält | Rohfaser 1.11 | Reisfuttermehl, kalkhaltig | Nebenerzeugnis, das beim Schleifen von geschältem Reis anfällt und überwiegend aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuronschicht, des Mehlkörpers und des Keims besteht und, bedingt durch die Herstellung, unterschiedliche Mengen an Calciumcarbonat enthält | Rohfaser Calciumcarbonat 1.12 | Reisfuttermehl 'parboiled' | Nebenerzeugnis, das beim Schleifen von geschältem parboiled Reis anfällt und überwie- gend aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuron- schicht, des Mehlkörpers und des Keims besteht und, bedingt durch die Herstellung, unterschiedliche Mengen an Calciumcarbonat enthält | Rohfaser Calciumcarbonat 1.13 | Futterreis, gemahlen | Erzeugnis, das durch Mahlen von Futterreis gewonnen wird, das aus unreifen, grünen oder kreidigen Körnern, die bei der Bearbeitung von Halbrohreis beim Absieben ausgesondert werden, oder aus normal ausgebildeten Reis- körnern, geschält, fleckig oder gelb, besteht | Stärke 1.14 | Reiskeimkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Reiskeimen, denen noch Teile des Mehlkörpers und der Samenschale anhaften, anfällt | Rohprotein Rohfett Rohfaser 1.15 | Reiskeim- extraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Reiskeimen, denen noch Teile des Mehlkörpers und der Samenschale anhaften, anfällt | Rohprotein 1.16 | Reisstärke | Aus Reis gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke 1.17 | Rispenhirse | Körner von Panicum miliaceum L. | 1.18 | Roggen | Körner von Secale cereale L. | 1.19 | Roggenfuttermehl 1) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Roggen. Es besteht im Wesentlichen aus Teilen des Mehlkörpers, feinen Schalenteilen und wenigen sonstigen Kornbestandteilen | Stärke 1.20 | Roggengrießkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Roggen, das überwiegend aus Teilen der Schale, im Übrigen aus Korn- bestandteilen besteht, die vom Mehlkörper nicht so weitgehend befreit sind wie bei der Roggenkleie | Rohfaser 1.21 | Roggenkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Roggen, das überwiegend aus Teilen der Schale, im Übrigen aus Korn- bestandteilen besteht, die vom Mehlkörper weitgehend befreit sind | Rohfaser 1.22 | Sorghum | Körner von Sorghum bicolor (L.) Moench s.l. | 1.23 | Weizen | Körner von Triticum aestivum L., Triticum durum Desf. und anderen kultivierten Nacktweizenarten | 1.24 | Weizenfuttermehl 2) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das überwiegend aus Teilen des Mehlkörpers, im Übrigen aus feinen Schalenteilen und wenigen sonstigen Kornbestandteilen besteht | Stärke 1.25 | Weizengrießkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das überwiegend aus Teilen der Schale, im Übrigen aus Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper nicht so weitgehend befreit sind wie bei der Weizenkleie | Rohfaser 1.26 | Weizenkleie 3) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das überwiegend aus Teilen der Schale, im Übrigen aus sonstigen Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper weitgehend befreit sind | Rohfaser 1.27 | Weizenkeime | Nebenerzeugnis der Mehlgewinnung, das im Wesentlichen aus gewalzten oder nicht gewalzten Weizenkeimen besteht, denen noch Teile des Mehlkörpers und der Schale anhaften können | Rohprotein Rohfett 1.28 | Weizenkleber | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Weizenstär- kegewinnung, das überwiegend aus Kleber besteht, der beim Abtrennen der Stärke anfällt | Rohprotein 1.29 | Weizenkleberfutter | Nebenerzeugnis der Weizenstärke- und -klebergewinnung. Es besteht aus Kleie, deren Keime teilweise entfernt worden sein können, und Kleber, denen in geringen Mengen Bruch- weizen, der bei der Körnerreinigung anfällt, und geringe Mengen von Rückständen aus der Stärkehydrolyse zugesetzt werden können | Rohprotein Stärke 1.30 | Weizenstärke | Aus Weizen gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke 1.31 | Weizenquellstärke | Erzeugnis, das aus Weizenstärke besteht, die durch Wärmebehandlung weitgehend auf- geschlossen ist | Stärke 1.32 | Dinkel | Dinkelkörner, Triticum spelta L., Triticum dioccum Schrank, Triticum monococcum | 1.33 | Triticale | Körner der Hybride Triticum X Secale | 1.34 | Mais | Körner von Zea mays L. | 1.35 | Maisfuttermehl 4) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Maismehl oder Maisgrieß, das überwiegend aus Mais- schalen und anderen Kornbestandteilen besteht, die vom Mehlkörper nicht so weit- gehend befreit sind wie bei der Maiskleie | Rohfaser 1.36 | Maiskleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Maismehl oder Maisgrieß, das überwiegend aus Mais- schalen sowie aus Maiskörperteilen besteht und Teile der Maiskeime enthalten kann | Rohfaser 1.37 | Maiskeimkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Keimen anfällt, die auf trockenem oder nassem Wege aus Mais gewonnen werden und denen noch Teile des Mehlkörpers und der Schale anhaften | Rohprotein Rohfett 1.38 | Maiskeim- extraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Keimen anfällt, die auf trockenem oder nassem Wege aus Mais gewonnen werden und denen noch Teile des Mehlkörpers und der Schale anhaften | Rohprotein 1.39 | Maiskleberfutter 5) | Nebenerzeugnis der Maisstärkegewinnung (Nassmüllerei). Es besteht aus Kleie und Kleber, denen bis zu 15 v. H. des Gewichts Rückstände vom Sichten von Mais oder Rückstände von Maisquellwasser aus der Gewinnung von Alkohol oder anderen Stärkederivaten zugefügt worden sind. Das Erzeugnis kann außerdem Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung (ebenfalls Nassmüllerei) enthalten | Rohprotein Stärke Rohfett, wenn > 4,5 v. H. 1.40 | Maiskleber | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Maisstärke- gewinnung, das überwiegend aus Kleber besteht, der beim Abtrennen der Stärke anfällt | Rohprotein 1.41 | Maisstärke | Aus Mais gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke 1.42 | Maisquellstärke 6) | Erzeugnis, das aus Maisstärke besteht, die durch Wärmebehandlung weitgehend aufge- schlossen ist | Stärke 1.43 | Malzkeime | Nebenerzeugnis der Vermälzung, das haupt- sächlich aus getrockneten Keimlingen des Getreides besteht | Rohprotein 1.44 | Biertreber, getrocknet | Nebenerzeugnis der Brauerei, das durch Trocknen der Rückstände von gemälztem und nicht gemälztem Getreide und anderen stärkehaltigen Erzeugnissen gewonnen wird | Rohprotein 1.45 | Getreideschlempe, getrocknet 7) | Nebenerzeugnis der Alkoholdestillation, das durch Trocknen der Rückstände fermentierten Getreides gewonnen wird | Rohprotein 1.46 | Getreideschlempe, dunkel 8) | Nebenerzeugnis der Alkoholdestillation, das durch Trocknen der festen Rückstände fermentierten Getreides gewonnen wird und dem Teile des Schlempesirups oder der Destillationsrückstände zugesetzt worden sind | Rohprotein 1) Erzeugnisse, die mehr als 40 v. H. Stärke enthalten, dürfen als 'stärkereich' oder als 'Roggennachmehl' bezeichnet werden. 2) Erzeugnisse, die mehr als 40 v. H. Stärke enthalten, dürfen als 'stärkereich' oder als 'Weizennachmehl' bezeichnet werden. 3) Wenn dieses Erzeugnis fein gemahlen wurde, darf das Wort 'fein' der Bezeichnung hinzugefügt werden oder die Bezeichnung darf durch eine andere entsprechende Bezeichnung ersetzt werden. 4) Erzeugnisse, die mehr als 40 v. H. Stärke enthalten, dürfen als 'stärkereich' oder als 'Maisnachmehl' bezeichnet werden. 5) Die Bezeichnung darf durch 'Maisglutenfutter' ersetzt werden. 6) Die Bezeichnung darf durch 'extrudierte Maisstärke' ersetzt werden. 7) Die Getreideart darf bei der Bezeichnung angegeben werden. 8) Die Bezeichnung darf durch 'getrocknete Körner und Quellwasser aus der Destillation' ersetzt werden. 2. Ölsaaten und Ölfrüchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 2.01 | Erdnusskuchen aus teilenthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der teilweise von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuss (Arachis hypo- gaea L. und andere Arachisarten) anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 16 v. H. in der Trockenmasse) | Rohprotein Rohfett Rohfaser 2.02 | Erdnussextraktionsschrot aus teilenthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der teilweise von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuss anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 16 v. H. in der Trockenmasse) | Rohprotein Rohfaser 2.03 | Erdnusskuchen aus ent- hülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuss anfällt | Rohprotein Rohfett Rohfaser 2.04 | Erdnussextraktionsschrot aus enthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der von den Hülsen befreiten Samen der Erdnuss anfällt | Rohprotein Rohfaser 2.05 | Rapssaat 1) | Samen von Raps, Brassica napus L. ssp. Oleifera (Metzg.) Sinsk., indischem Sarson, Brassica napus L. var. glauca (Roxb.) O. E. Schulz sowie Rübsen, Brassica napa L. ssp. Oleifera (Metzg.) Sinsk. (Botanische Reinheit mindestens 94 v. H.) | 2.06 | Rapskuchen 1) | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Rapssaat anfällt (Botanische Reinheit mindestens 94 v. H.) | Rohprotein Rohfett Rohfaser 2.07 | Rapsextraktionsschrot 1) | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Rapssaat anfällt (Botanische Reinheit mindestens 94 v. H.) | Rohprotein 2.08 | Rapsschalen | Nebenerzeugnis, das beim Schälen von Rapssamen anfällt | Rohfaser 2.09 | Saflorextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von teilweise geschälten Samen der Saflorpflanze Carthamus tinctorius L. anfällt | Rohprotein Rohfaser 2.10 | Kokoskuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Fettgewinnung durch Pressen des getrockneten Kerns (Endosperm) und der Samenschale (Integument) des Samens der Kokospalme Cocos nucifera L. anfällt | Rohprotein Rohfett Rohfaser 2.11 | Kokosextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion des getrockneten Kerns (Endosperm) und der Samenschale (Integu- ment) des Samens der Kokospalme anfällt | Rohprotein 2.12 | Palmkernkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Palmkernen Elaeis guineensis Jacq., Corozo oleifera (H.B.K.) L. H. Bailey (Elaeis melanococca auct.) anfällt, bei denen die Steinschale so weit wie möglich entfernt worden ist | Rohprotein Rohfaser Rohfett 2.13 | Palmkernextraktions- schrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Palmkernen anfällt, bei denen die Steinschale so weit wie möglich ent- fernt worden ist | Rohprotein Rohfaser 2.14 | Soja(bohnen), dampf- erhitzt | Sojabohnen Glycine max. L. Merr., die einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurden (Ureaseaktivität: höchstens 0,4 mg N/g • Minute) | 2.15 | Soja(bohnen)extraktions- schrot, dampferhitzt | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus Sojabohnen anfällt und einer geeigneten Wärmebehandlung unterwor- fen wurde (Ureaseaktivität: höchstens 0,4 mg N/g • Minute) | Rohprotein Rohfaser, wenn > 8 v. H. 2.16 | Soja(bohnen)extraktions- schrot, aus geschälter Saat, dampferhitzt | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion aus geschälten Sojabohnen anfällt und einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurde (Höchstgehalt an Rohfaser: 8 v. H. in der Trockenmasse) (Ureaseaktivität: höchstens 0,5 mg N/g • Minute) | Rohprotein 2.17 | Soja(bohnen)protein- konzentrat | Nebenerzeugnis aus geschälten, entfetteten Sojabohnen, das noch weiter extrahiert wurde, um den Anteil löslicher Nicht-Proteinbestand- teile zu verringern | Rohprotein 2.18 | Pflanzenöl 2) | Aus Pflanzen gewonnenes Öl | Wasser, wenn > 1 v. H. 2.19 | Soja(bohnen)schalen | Nebenerzeugnis, das beim Schälen von Soja- bohnen anfällt | Rohfaser 2.20 | Baumwollsaat | Entlinterte Samen der Baumwollpflanze Gossypium spp. | Rohprotein Rohfaser Rohfett 2.21 | Baumwollsaat- extraktionsschrot aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der entlinterten und teilweise geschälten Samen der Baumwollpflanze anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 22,5 v. H. in der Trockenmasse) | Rohprotein Rohfaser 2.22 | Baumwollsaatkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der entlinterten Samen der Baumwollpflanze anfällt | Rohprotein Rohfaser Rohfett 2.23 | Nigersaatkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen von Nigersaat, Guizotia abyssi- nica (L.F.) Cass., anfällt (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 3,4 v. H.) | Rohprotein Rohfett Rohfaser 2.24 | Sonnenblumensaat | Früchte der Sonnenblume Helianthus annuus L. | 2.25 | Sonnenblumen- extraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Sonnenblumenfrüchten anfällt | Rohprotein 2.26 | Sonnenblumen- extraktionsschrot aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der teilweise geschälten Früchte der Sonnenblume anfällt (Höchstgehalt an Rohfaser: 27,5 v. H. in der Trockenmasse) | Rohprotein Rohfaser 2.27 | Lein | Samen des Leins Linum usitatissimum L. (Botanische Reinheit mindestens 93 v. H.) | 2.28 | Leinkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen des Leins anfällt (Botanische Reinheit mindestens 93 v. H.) | Rohprotein Rohfett Rohfaser 2.29 | Leinextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der Samen des Leins anfällt (Botanische Reinheit mindestens 93 v. H.) | Rohprotein 2.30 | Olivenextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion nach dem Pressen von Oliven der Varietät Olea europaea L. anfällt, die so weit wie möglich von Kernteilen befreit sind | Rohprotein Rohfaser 2.31 | Sesamkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Pressen der Samen des Sesams, Sesamum indicum L., anfällt (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 5 v. H.) | Rohprotein Rohfaser Rohfett 2.32 | Kakaoextraktionsschrot aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion der teilweise geschälten, getrockneten und gerösteten Samen der Kakaopflanze, Theobroma cacao L., anfällt | Rohprotein Rohfaser 2.33 | Kakaoschalen | Schalen der getrockneten und gerösteten Samen der Kakaopflanze Theobroma cacao L. | Rohfaser 1) Der Bezeichnung darf das Wort 'glucosinolatarm' hinzugefügt werden, wenn das Einzelfuttermittel den Anforderungen an den Gehalt an Glucosinolat im Sinne des Artikels 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 658/96 der Kommission vom 9. April 1996 über die Voraussetzungen für die Ausgleichszahlungen im Rahmen der Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (ABl. EG Nr. L 91 S. 46) in der jeweils geltenden Fassung entspricht. 2) Die Pflanzenart muss bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden. 3. Körnerleguminosen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 3.01 | Kichererbsen | Samen von Cicer arietinum L. | 3.02 | Guar-Keim- extraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das nach der Extraktion des Pflanzenschleims von Samen von Cyamopsis tetragonoloba (L.) Taub. anfällt | Rohprotein 3.03 | Ervilie | Samen von Ervum ervilia L. | 3.04 | Platterbse 1) | Samen von Lathyrus sativus L., die einer geeig- neten Wärmebehandlung unterworfen wurden | 3.05 | Linsen | Samen der Linse Lens culinaris a.o. Medik. | 3.06 | Süßlupinen | Samen von bitterstoffarmen Lupinus spp. | 3.07 | Bohnen, dampferhitzt | Samen von Phaseolus oder Vigna spp., die bis zur Zerstörung der toxischen Lectine einer geeigneten Wärmebehandlung unterworfen wurden | 3.08 | Erbsen | Samen von Pisum spp. | 3.09 | Erbsenfuttermehl | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus Erbsen, das in der Hauptsache aus Bestand- teilen der Kotyledonen besteht und Erbsen- schalen nur in geringerer Menge enthält | Rohprotein Rohfaser 3.10 | Erbsenkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus Erbsen, das in der Hauptsache aus Erbsen- schalen besteht, die bei der Schälung und Reinigung von Erbsen anfallen | Rohfaser 3.11 | Ackerbohnen | Samen von Vicia faba L. ssp. faba var. equina Pers. und var. minuta (Alef.) Mansf. | 3.12 | Wicklinse | Samen von Vicia monanthos Desf. | 3.13 | Wicken | Samen von Vicia sativa L. var. sativa und anderen Varietäten | 1) Die Bezeichnung muss durch die Angabe der Art der durchgeführten Wärmebehandlung ergänzt werden. 4. Knollen und Wurzeln, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 4.01 | (Zucker-)Rübentrocken- schnitzel | Nebenerzeugnis, das bei der Zuckergewinnung aus Zuckerrüben der Varietät Beta vulgaris L. ssp. vulgaris var. altissima Doell anfällt und aus extrahierten getrockneten Schnitzeln besteht (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 4,5 v. H. in der Trockenmasse) | salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 v. H. in der Trockenmasse Gesamtzucker, berechnet als Saccharose, wenn > 10,5 v. H. 4.02 | (Zucker-)Rübenmelasse | Sirupartiges Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung oder Raffinierung von Zucker aus Zuckerrüben anfällt | Gesamtzucker, berechnet als Saccharose Wasser, wenn > 28 v. H. 4.03 | (Zucker-)Rübenmelasse- schnitzel | Nebenerzeugnis, das bei der Zuckergewinnung anfällt und durch Trocknung extrahierter, melassierter Pressschnitzel von Zuckerrüben gewonnen wird (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 4,5 v. H. in der Trockenmasse) | Gesamtzucker, berechnet als Saccharose salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 v. H. in der Trockenmasse 4.04 | (Zucker-)Rübenvinasse | Nebenerzeugnis, das nach der fermentativen Gewinnung von Alkohol, Hefe, Zitronensäure oder anderer organischer Substanzen aus Rübenmelasse anfällt | Rohprotein Wasser, wenn > 35 v. H. 4.05 | (Rüben-)Zucker 1) | Zucker aus Zuckerrüben | Saccharose 4.06 | Süßkartoffel | Knollen von Ipomoea batatas (L.) Poir, auch verarbeitet | Stärke 4.07 | Maniok 2) | Wurzelknollen von Manihot esculenta Crantz, auch verarbeitet (Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche: 4,5 v. H. in der Trockenmasse) | Stärke salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 v. H. in der Trockenmasse 4.08 | Maniokquellstärke 3) | Stärke aus Maniokwurzeln, deren Volumen durch geeignete Wärmebehandlung stark erhöht wurde | Stärke 4.09 | Kartoffelpülpe | Nebenerzeugnis, das bei der Stärkegewinnung aus Kartoffeln der Varietät Solanum tuberosum L. anfällt | 4.10 | Kartoffelstärke | Aus Kartoffeln gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke 4.11 | Kartoffeleiweiß | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Kartoffel- stärkegewinnung, das in der Hauptsache aus Eiweißsubstanzen besteht, die beim Abtrennen der Stärke anfallen | Rohprotein 4.12 | Kartoffelflocken | Erzeugnis, das durch Walzentrocknung von gewaschenen, geschälten oder ungeschälten gedämpften Kartoffeln gewonnen wird | Stärke Rohfaser 4.13 | Kartoffelwasser, eingedickt | Nebenerzeugnis, das bei der Stärkegewinnung aus Kartoffeln anfällt und dem Rohprotein und Wasser teilweise entzogen sind | Rohprotein Rohasche 4.14 | Kartoffelquellstärke | Erzeugnis, das aus Kartoffelstärke besteht, die durch Wärmebehandlung weitgehend aufge- schlossen ist | Stärke 1) Die Bezeichnung darf durch 'Saccharose' ersetzt werden. 2) Die Bezeichnung darf durch 'Tapioka' ersetzt werden. 3) Die Bezeichnung darf durch 'Tapiokaquellstärke' ersetzt werden. 5. Andere Samen und Früchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 5.01 | Johannisbrotschrot | Erzeugnis, das durch Schroten der von ihren Kernen befreiten, getrockneten Früchte (Hülsen) des Johannisbrotbaums, Ceratonia siliqua L., gewonnen wird | Rohfaser 5.02 | Zitrustrester | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Saft durch Pressen von Zitrusfrüchten Citrus ssp. anfällt | Rohfaser 5.03 | Obsttrester 1) | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Saft aus Kern- oder Steinobst durch Pressen anfällt | Rohfaser 5.04 | Tomatentrester | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Tomatensaft durch Pressen von Tomaten der Varietät Solanum Lycopersicum Karst. anfällt | Rohfaser 5.05 | Traubenkerne, extrahiert | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Traubenkernöl aus der Verarbeitung von Trauben anfällt und praktisch nur aus extrahierten Kernen besteht | Rohfaser, wenn > 45 v. H. 5.06 | Traubentrester, getrocknet | Nach der Kelterung zurückgebliebene Trauben- bestandteile, die nach der Alkoholextraktion schnell getrocknet und so weit wie möglich von Stielen und Kernen befreit wurden | Rohfaser, wenn > 25 v. H. 5.07 | Traubenkerne | Aus dem Traubentrester extrahierte Kerne, nicht entölt | Rohfett Rohfaser, wenn > 45 v. H. 1) Die Obstart darf bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden. 6. Grünfutter und Raufutter Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 6.01 | Luzernegrünmehl 1) | Durch Trocknen und Mahlen von junger Luzerne der Varietäten Medicago sativa L. oder Medicago var. Martyn gewonnenes Erzeugnis, das jedoch bis zu 20 v. H. Jungklee oder andere Futterpflanzen enthalten kann, die zur gleichen Zeit wie die Luzerne getrocknet und gemahlen wurden | Rohprotein Rohfaser salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 v. H. in der Trockenmasse 6.02 | Luzernetrester | Nebenerzeugnis, das beim Pressen von Saft aus Luzerne anfällt | Rohprotein 6.03 | Luzerneproteinkonzentrat | Erzeugnis, das bei der künstlichen Trocknung von Bestandteilen des Luzernepresssaftes anfällt und das zum Ausfällen der Proteine zen- trifugiert und wärmebehandelt wurde | Karotin Rohprotein 6.04 | Kleegrünmehl 1) | Durch Trocknen und Mahlen von jungem Klee der Varietät Trifolium spp. gewonnenes Erzeugnis, das jedoch bis zu 20 v. H. junge Luzerne oder andere Futterpflanzen enthalten kann, die zur gleichen Zeit wie der Klee getrocknet und gemahlen wurden (Botanische Reinheit mindestens 80 v. H.) | Rohprotein Rohfaser salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 v. H. in der Trockenmasse 6.05 | Grünmehl 1)2) | Durch Trocknen und Mahlen von jungen Futter- pflanzen gewonnenes Erzeugnis | Rohprotein Rohfaser salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 v. H. in der Trockenmasse 6.06 | Getreidestroh3) | Stroh von Getreide | 6.07 | Getreidestroh, behandelt4) | Erzeugnis, das bei einer geeigneten Behand- lung von Getreidestroh anfällt | Natrium bei Behandlung mit NaOH 1) Der Wortteil 'Mehl' darf durch 'Pellets' ersetzt werden. Die Bezeichnung des Trocknungsverfahrens darf der Bezeichnung hinzugefügt werden. 2) Die Futterpflanzenart ist in der Bezeichnung anzugeben. 3) Die Strohart ist in der Bezeichnung anzugeben. 4) Die Bezeichnung muss um die Bezeichnung der Art der chemischen Behandlung ergänzt werden. 7. Andere Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 7.01 | (Zucker-)Rohrmelasse | Sirupartiges Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung oder Raffinierung von Zucker aus Zuckerrohr der Varietät Saccharum officinarum L. anfällt | Gesamtzucker, berechnet als Saccharose Wasser, wenn > 30 v. H. 7.02 | (Zucker-)Rohrvinasse | Nebenerzeugnis, das nach der fermentativen Gewinnung von Alkohol, Hefe, Zitronensäure oder anderen organischen Substanzen aus Zuckerrohrmelasse anfällt | Rohprotein Wasser, wenn > 35 v. H. 7.03 | (Rohr-)Zucker 1) | Zucker aus Zuckerrohr | Saccharose 7.04 | Seealgenmehl | Erzeugnis, das durch Trocknen und Zerkleinern von Seealgen, insbesondere Braunalgen, anfällt. Das Erzeugnis kann zur Verringerung des Jodgehalts gewaschen sein | Rohasche 1) Die Bezeichnung darf durch 'Saccharose' ersetzt werden. 8. Milcherzeugnisse Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 8.01 | Magermilchpulver | Erzeugnis, das durch Trocknen von weitgehend entfetteter Milch gewonnen wird | Rohprotein Wasser, wenn > 5 v. H. 8.02 | Buttermilchpulver | Erzeugnis, das durch Trocknen der Flüssigkeit gewonnen wird, die bei der Butterherstellung anfällt | Rohprotein Rohfett Laktose Wasser, wenn > 6 v. H. 8.03 | Molkepulver | Erzeugnis, das durch Trocknen der bei der Her- stellung von Käse, Quark, Kasein oder ähnli- chen Herstellungsverfahren anfallenden Flüs- sigkeit gewonnen wird | Rohprotein Laktose Rohasche Wasser, wenn > 8 v. H. 8.04 | Molkepulver, teilentzuckert | Erzeugnis, das durch Trocknen von Molke gewonnen wird, der ein Teil der Laktose ent- zogen wurde | Rohprotein Laktose Rohasche Wasser, wenn > 8 v. H. 8.05 | Molkeeiweißpulver 1) | Erzeugnis, das aus getrockneten Eiweißbe- standteilen entsteht, die aus Molke oder Milch durch chemische oder physikalische Behand- lung gewonnen wurden | Rohprotein Wasser, wenn > 8 v. H. 8.06 | Kaseinpulver | Erzeugnis, das durch Trocknen des aus Mager- milch oder Buttermilch durch Säuren oder Lab gefällten Kaseins gewonnen wird | Rohprotein Wasser, wenn > 10 v. H. 8.07 | Milchzuckerpulver | Aus Milch oder Molke durch Reinigung und Trocknen abgetrennter Zucker | Laktose Wasser, wenn > 5 v. H. 1) Die Bezeichnung darf durch 'Milchalbuminpulver' ersetzt werden. 9. Erzeugnisse von Landtieren Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 9.01 | Tiermehl 1) | Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körpern und Körperteilen warmblütiger Landtiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogen sein kann. Es muss so weit wie technisch möglich von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie Magen- und Darminhalt frei sein (Mindestgehalt an Rohprotein: 50 v. H. in der Trockenmasse; Höchstgehalt an Gesamtphosphor: 8 v. H.) | Rohprotein Rohfett Rohasche Wasser, wenn > 8 v. H. 9.02 | Fleischknochenmehl 1) | Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Körperteilen warmblütiger Land- tiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise extrahiert oder physikalisch entzogen sein kann. Es muss so weit wie technisch möglich von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie von Magen- und Darminhalt frei sein | Rohprotein Rohfett Rohasche Wasser, wenn > 8 v. H. 9.03 | Futterknochenschrot | Erzeugnis, das durch Trocknen, Erhitzen und feines Zerkleinern der Knochen warmblütiger Landtiere gewonnen wird, deren Fett weitge- hend extrahiert oder physikalisch entzogen wurde. Es muss so weit wie technisch möglich von Haaren, Horn, Borsten und Federn sowie von Magen- und Darminhalt frei sein | Rohprotein Rohasche Wasser, wenn > 8 v. H. 9.04 | Grieben | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von Talg, Schmalz oder sonstigen extrahierten oder physikalisch entzogenen tierischen Fetten anfällt | Rohprotein Rohfett Wasser, wenn > 8 v. H. 9.05 | Geflügelmehl 1) | Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und Mahlen von Nebenprodukten der Geflügel- schlachtung gewonnen wird. Es muss so weit wie technisch möglich von Federn frei sein | Rohprotein Rohfett Rohasche salzsäureunlösliche Asche: wenn > 3,3 v. H. Wasser, wenn > 8 v. H. 9.06 | Federmehl, hydrolysiert | Erzeugnis, das durch Hydrolyse, Trocknen und Mahlen von Geflügelfedern gewonnen wird | Rohprotein salzsäureunlösliche Asche: wenn > 3,4 v. H. Wasser, wenn > 8 v. H. 9.07 | Blutmehl | Erzeugnis, das durch Trocknen von Blut geschlachteter warmblütiger Tiere gewonnen wird. Es soll so weit wie technisch möglich von fremden Bestandteilen frei sein | Rohprotein Wasser, wenn > 8 v. H. 9.08 | Tierfett 2) | Erzeugnis, das aus Fett warmblütiger Landtiere besteht | Wasser, wenn > 1 v. H. 1) Erzeugnisse, die mehr als 13 v. H. Fett in der Trockenmasse enthalten, sind als 'fettreich' zu bezeichnen. 2) Die Bezeichnung darf um eine genauere Angabe der je nach Herkunft oder Gewinnung unterschiedlichen Fettart (Talg, Schmalz, Knochenfett usw.) ergänzt werden. 10. Fisch sowie andere Meerestiere, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 10.01 | Fischmehl 1) | Erzeugnis, das beim Verarbeiten ganzer Fische oder von Fischteilen anfällt, dem Öl teilweise entzogen und der Fischpresssaft wieder zuge- setzt worden sein kann | Rohprotein Rohfett Rohasche, wenn > 20 v. H. Wasser, wenn > 8 v. H. 10.02 | Fischpresssaft, eingedickt | Erzeugnis, das bei der Gewinnung von Fisch- mehl anfällt und durch Säurekonservierung oder Trocknung stabilisiert worden ist | Rohprotein Rohfett Wasser, wenn > 5 v. H. 10.03 | Fischöl | Aus Fischen oder Fischteilen gewonnenes Öl | Wasser, wenn > 1 v. H. 10.04 | Fischöl, raffiniert, gehärtet | Aus Fischen oder Fischteilen gewonnenes Öl, das raffiniert und gehärtet wurde | Jodzahl Wasser, wenn > 1 v. H. 1) Erzeugnisse, die mehr als 75 v. H. Rohprotein in der Trockenmasse enthalten, dürfen als 'proteinreich' bezeichnet werden. 11. Mineralstoffe Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 11.01 | Calciumcarbonat 1) | Erzeugnis, das durch Mahlen calciumcarbonat- haltiger Stoffe wie Kalkstein, Muschel- oder Austernschalen oder durch Ausfällen aus sauren Lösungen gewonnen wird | Calcium salzsäureunlösliche Asche, wenn > 5 v. H. 11.02 | Calcium-Magnesium- carbonat | Natürliches Gemisch aus Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat | Calcium Magnesium 11.03 | Kohlensaurer-Algenkalk (Maerl) | Natürlich vorkommendes, aus Kalkalgen gewonnenes Erzeugnis, gemahlen oder gekörnt | Calcium salzsäureunlösliche Asche, wenn > 5 v. H. 11.04 | Magnesiumoxid | Technisch reines Magnesiumoxid (MgO) | Magnesium 11.05 | Magnesiumsulfat | Technisch reines Magnesiumsulfat (MgSO4 • 7H2O) | Magnesium Schwefel 11.06 | Dicalciumphosphat 2) | Aus Knochen oder anorganischen Verbindun- gen durch Ausfällen gewonnenes Calcium- monohydrogenphosphat (CaHPO4 • xH2O) | Calcium Gesamtphosphor 11.07 | Mono-Dicalcium- phosphat | Erzeugnis, das chemisch gewonnen wird und zu etwa gleichen Teilen aus Mono- und Dicalciumphosphat besteht (CaHPO4-Ca(H2PO4)2 • H2O) | Gesamtphosphor Calcium 11.08 | Rohphosphat, entfluoriert | Erzeugnis, das durch Mahlen gereinigter sowie in geeigneter Weise entfluorierter Naturphosphate gewonnen wird | Gesamtphosphor Calcium 11.09 | Knochenfuttermehl, entleimt | Entfettete, entleimte, sterilisierte, gemahlene Knochen | Gesamtphosphor Calcium 11.10 | Monocalciumphosphat | Technisch reines Calcium-bis (dihydrogenphosphat) (Ca(H2PO4)2 • xH2O) | Gesamtphosphor Calcium 11.11 | Calcium-Magnesium- phosphat | Technisch reines Calcium-Magnesiumphos- phat | Calcium Magnesium Gesamtphosphor 11.12 | Monoammonium- phosphat | Technisch reines Monoammoniumphosphat (NH4H2PO4) | Gesamtstickstoff Gesamtphosphor 11.13 | Natriumchlorid 1) | Technisch reines Natriumchlorid oder Erzeug- nis, das durch Vermahlen von natürlichen, natriumchloridhaltigen Stoffen wie Stein-, Siede- oder Seesalz gewonnen wird | Natrium 11.14 | Magnesiumpropionat | Technisch reines Magnesiumpropionat | Magnesium 11.15 | Magnesiumphosphat | Erzeugnis aus technisch reinem Dimagnesium- phosphat (MgHPO4 • xH2O) | Gesamtphosphor Magnesium 11.16 | Natrium-Calcium- Magnesium-Phosphat | Erzeugnis aus Natrium-Calcium-Magnesium- Phosphat | Gesamtphosphor Magnesium Calcium Natrium 11.17 | Mononatriumphosphat | Technisch reines Mononatriumphosphat (NaH2PO • H2O) | Gesamtphosphor Natrium 11.18 | Natriumbicarbonat | Technisch reines Natriumbicarbonat (NaHCO3) | Natrium 1) Die Art der Herkunft darf die Bezeichnung ersetzen oder bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden. 2) Das Herstellungsverfahren darf in der Bezeichnung angegeben werden. 12. Verschiedene Einzelfuttermittel Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 | 4 12.01 | Erzeugnisse und Neben- erzeugnisse der Back- und Teigwarenindustrie 1) | Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der Herstellung von Brot, einschließlich Fein- gebäck, Keksen oder Teigwaren, anfällt | Stärke Gesamtzucker, berechnet als Saccharose 12.02 | Erzeugnisse und Neben- erzeugnisse der Süß- warenindustriel) | Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der Herstellung von Süßigkeiten, einschließlich Schokolade, anfällt | Stärke Gesamtzucker, berechnet als Saccharose 12.03 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Konditorei- und Speiseeisindustriel) | Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der Herstellung von Konditoreiwaren, Kuchen oder Speiseeis anfällt | Stärke Gesamtzucker, berechnet als Saccharose Rohfett 12.04 | Fettsäuren | Nebenerzeugnis, das bei der Entsäuerung von Ölen und Fetten unbestimmten pflanzlichen oder tierischen Ursprungs mit Lauge oder durch Destillation anfällt | Rohfett Wasser, wenn > 1 v. H. 12.05 | Salze von Fettsäuren2) | Erzeugnis, das bei der Verseifung von Fettsäuren mit Hilfe von Calcium-, Natrium- oder Kaliumhydroxid entsteht | Rohfett Ca (bzw. Na oder K) 1) Die Bezeichnung muss durch Angabe des Verfahrens, nach dem das Einzelfuttermittel gewonnen wurde, geändert oder ergänzt werden. 2) In der Bezeichnung darf das gewonnene Salz angegeben werden. Teil C Anzugebende Inhaltsstoffe bei den nicht im Verzeichnis nach Teil B aufgeführten Einzelfuttermitteln Nummer | Gruppe | anzugebende Inhaltsstoffe 1 | 2 | 3 1 | Getreidekörner | 2 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus Getreidekörnern | Stärke, wenn > 20 v. H. Rohprotein, wenn > 10 v. H. Rohfett, wenn > 5 v. H. Rohfaser 3 | Ölsaaten, Ölfrüchte | 4 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse von Ölsaaten und Ölfrüchten | Rohprotein, wenn > 10 v. H. Rohfett, wenn > 5 v. H. Rohfaser 5 | Körnerleguminosen | 6 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus Körnerleguminosen | Rohprotein, wenn > 10 v. H. Rohfaser 7 | Knollen, Wurzeln | 8 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus Knollen und Wurzeln | Stärke Rohfaser salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 v. H. 9 | Sonstige Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Zuckerrüben verarbeitenden Industrie | Rohfaser, wenn > 15 v. H. Gesamtzucker, berechnet als Saccharose salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 v. H. 10 | Andere Saaten und Früchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse | Rohprotein Rohfaser Rohfett, wenn > 10 v. H. 11 | Grünfutter und Raufutter | Rohprotein, wenn > 10 v. H. Rohfaser 12 | Andere Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse | Rohprotein, wenn > 10 v. H. Rohfaser 13 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Zuckerrohr verarbeitenden Industrie | Rohfaser, wenn > 15 v. H. Gesamtzucker, berechnet als Saccharose 14 | Milcherzeugnisse und -nebenerzeugnisse | Rohprotein Wasser, wenn > 5 v. H. Lactose, wenn > 10 v. H. 15 | Erzeugnisse von Landtieren | Rohprotein, wenn > 10 v. H. Rohfett, wenn > 5 v. H. Wasser, wenn > 8 v. H. 16 | Fische, andere Meerestiere, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse | Rohprotein, wenn > 10 v. H. Rohfett, wenn > 5 v. H. Wasser, wenn > 8 v. H. 17 | Mineralstoffe | entsprechende Mineralstoffe 18 | Sonstige Einzelfuttermittel | Rohprotein, wenn > 10 v. H. Rohfaser Rohfett, wenn > 10 v. H. Stärke, wenn > 30 v. H. Gesamtzucker, berechnet als Saccharose, wenn > 10 v. H. | --- *) Anm. d. Red.: ausgeblendet |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5644/al0-24949.htm