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Änderung Anlage 1a Futtermittelverordnung vom 01.09.2010

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Anlage 1a n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
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Anlage 1a (zu den §§ 4, 5 und 13) Nicht zulassungsbedürftige Einzelfuttermittel


(Text neue Fassung)

Anlage 1a (aufgehoben)


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Teil A

Vorbemerkungen

I. Erläuterungen

1. Die nicht zulassungsbedürftigen Einzelfuttermittel sind in Teil B nach folgenden Merkmalen aufgeführt und bezeichnet:

- die Herkunft des Erzeugnisses oder Nebenerzeugnisses, z. B. pflanzlich, tierisch, mineralisch;

- der verwendete Teil des Erzeugnisses oder Nebenerzeugnisses, z. B. ganzes Erzeugnis, Samen, Knollen, Knochen;

- das Verfahren, dem das Erzeugnis oder Nebenerzeugnis unterworfen wurde, z. B. Enthülsen, Extraktion, Erhitzung, oder das entstandene Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, z. B. Flocken, Kleie, Trester, Fett;

- der Reifegrad des Erzeugnisses oder Nebenerzeugnisses oder die Qualität des Erzeugnisses oder Nebenerzeugnisses, z. B. 'glucosinolatarm', 'fettreich', 'zuckerarm'.

2. Die in Teil B enthaltene Liste ist in 12 Kapitel untergliedert:

1. Getreidekörner, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse

2. Ölsaaten und Ölfrüchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse

3. Körnerleguminosen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse

4. Knollen und Wurzeln, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse

5. Andere Samen und Früchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse

6. Grünfutter und Raufutter

7. Andere Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse

8. Milcherzeugnisse

9. Erzeugnisse von Landtieren

10. Fische sowie andere Meerestiere, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse

11. Mineralstoffe

12. Verschiedene Einzelfuttermittel

II. Bezeichnung

Enthält der Name eines in Teil B aufgeführten Einzelfuttermittels ein eingeklammertes Wort oder mehrere eingeklammerte Worte, so dürfen diese Worte weggelassen werden. Beispiel: Soja(bohnen)öl darf entweder als Sojabohnenöl oder als Sojaöl bezeichnet werden.

III. Glossar

Das nachfolgende Glossar bezieht sich auf die wichtigsten Verfahren zur Herstellung der in Teil B und Teil C aufgeführten Einzelfuttermittel. Enthalten die Bezeichnungen für diese Einzelfuttermittel eine gebräuchliche Bezeichnung oder einen Begriff nach Spalte 4, so muss das verwendete Verfahren der in Spalte 3 aufgeführten Beschreibung entsprechen.


Nummer | Verfahren | Beschreibung | Gebräuchliche Bezeichnung,
Begriff

1 | 2 | 3 | 4

1 | Konzentrieren 1) | Anreicherung bestimmter Inhaltsstoffe
durch Entfernen des Wassers oder sonstiger
Bestandteile | Konzentrat

2 | Schälen 2) | Vollständiges oder teilweises Entfernen
der äußeren Schale oder Schalen von Körnern,
Samen, Früchten, Nüssen und anderem | geschält, teilgeschält

3 | Trocknen | Künstlicher oder natürlicher Wasserentzug | getrocknet (Sonne oder künstlich)

4 | Extraktion | Gewinnung von Fett oder Öl aus bestimmten
Materialien durch Entzug mit Hilfe organischer
Lösungsmittel oder Gewinnung von Zucker
oder anderer wasserlöslicher Bestandteile
durch wässrige Extraktion. Bei Anwendung
eines organischen Lösungsmittels muss das
extrahierte Material technisch frei von Lösungs-
mittelrückständen sein | Extraktionsschrot (bei ölhaltigen
Materialien), Melasse, Trocken-
schnitzel (bei Zucker oder andere
wasserlösliche Bestandteile
enthaltenden Materialien)

5 | Extrudieren | Pressen oder Drücken von Material durch eine
Öffnung unter Druckeinwirkung (vgl. auch
Vorverkleistern) | extrudiert

6 | Flockieren | Walzen von feuchtem, wärmebehandeltem
Material | Flocken

7 | Mehlmüllerei | Mechanische Verarbeitung von Körnern zur
Verringerung der Korngröße und zur leichteren
Auftrennung in seine Bestandteile, vor allem
Mehl, Kleie und Grießkleie | Mehl, Kleie, Futtermehl, Grießkleie

8 | Erhitzen | Allgemeine Bezeichnung für eine Reihe von
Wärmebehandlungen, die unter bestimmten
Bedingungen durchgeführt werden, um den
Nährwert oder die Struktur des Materials zu
verändern | dampferhitzt, gekocht, wärme-
behandelt

9 | Fetthärtung | Umwandlung von ungesättigten Glyceriden in
gesättigte Glyceride (Härtung von Ölen und
Fetten) | gehärtet, teilweise gehärtet

10 | Hydrolyse | Aufschluss in einfachere chemische Bestandtei-
le durch geeignete Behandlung mit Wasser und
gegebenenfalls Enzymen, Säuren oder Alkalien | hydrolisiert

11 | Abpressen | Gewinnung von Fett oder Öl aus ölreichen
Materialien oder von Saft aus Früchten
oder anderen Pflanzenerzeugnissen durch
mechanische Behandlung (durch Spindel-
oder sonstige Pressen), auch bei leichter
Wärmebehandlung | Expeller 3) (bei ölenthaltenden
Materialien), Pülpe, Trester
(z. B. bei Früchten), Pressschnitzel
(bei Zuckerrüben)

12 | Pelletieren | Spezielle Formgebung durch Pressen mittels
Matrize | Pellet, pelletiert

13 | Vorverkleistern | Modifizierung von Stärke, um die Quellfähigkeit
in kaltem Wasser wesentlich zu erhöhen | vorverkleistert 4), gequellt

14 | Raffinieren | Vollständiges oder teilweises Entfernen von
Begleitstoffen aus Zucker, Ölen, Fetten und
anderen Naturmaterialien durch chemische
oder physikalische Behandlung | raffiniert, teilraffiniert

15 | Nassmüllerei | Mechanische Abtrennung einzelner Bestandtei-
le von Kernen oder Körnern, auch nach Einwei-
chen in Wasser, mit oder ohne Zusatz von
Schwefeldioxid, zur Gewinnung von Stärke | Keime, Kleber, Stärke

16 | Schroten | Mechanische Verarbeitung von Körnern oder
anderen Einzelfuttermitteln zur Verringerung
ihrer Größe | Schrot, geschrotet

17 | Entzuckern | Vollständiger oder teilweiser Entzug von Mono-
und Disacchariden aus Melasse und anderen
zuckerhaltigen Materialien durch chemische
oder physikalische Verfahren | entzuckert, teilentzuckert


1) 'Konzentrieren' darf durch 'Eindicken' ersetzt werden. Der gebräuchliche Begriff wäre dann 'eingedickt'.
2) 'Schälen' darf je nach Fall durch 'Enthülsen' oder 'Entspelzen' ersetzt werden. Der gebräuchliche Begriff wäre dann 'enthülst' oder 'entspelzt'.
3) 'Expeller' darf durch den Begriff 'Kuchen' ersetzt werden.
4) 'Vorverkleistert' darf durch den Begriff 'aufgeschlossen (bezogen auf Stärke)' ersetzt werden.


IV. Erläuterungen zu den Gehalten an Inhaltstoffen

Die in Teil B und Teil C angegebenen Gehalte an Inhaltsstoffen beziehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, auf die Originalsubstanz.

Teil B

Nicht ausschließliches Verzeichnis der wichtigsten nicht zulassungsbedürftigen Einzelfuttermittel

1. Getreidekörner, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

1.01 | Hafer | Körner von Avena sativa L. und anderen kulti-
vierten Haferarten |

1.02 | Haferflocken | Erzeugnis, das durch Dämpfen und Walzen von
entspelztem Hafer entsteht und das geringe
Mengen an Spelzen enthalten kann | Stärke

1.03 | Haferfuttermehl | Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung
des gereinigten, entspelzten Hafers zu Hafer-
grütze und Mehl anfällt. Es besteht über-
wiegend aus Haferkleie und einem geringeren
Anteil an Mehlkörper | Rohfaser

1.04 | Haferschälkleie | Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung
von gereinigtem Hafer zu Haferkernen anfällt
und überwiegend aus Teilen der Schale und
aus Kleie besteht | Rohfaser

1.05 | Gerste | Körner von Hordeum vulgare L. |

1.06 | Gerstenfuttermehl | Nebenerzeugnis, das bei der Verarbeitung
der gereinigten geschälten Gerste zu Graupen,
Grieß oder Mehl anfällt | Rohfaser

1.07 | Gerstenprotein | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Gersten-
stärkegewinnung, das überwiegend aus Eiweiß
besteht, das beim Abtrennen der Stärke anfällt | Rohprotein
Stärke

1.08 | Bruchreis | Nebenerzeugnis der Herstellung von poliertem
oder glasiertem Reis, Oryza sativa L., das im
Wesentlichen aus kleinen oder gebrochenen
Körnern besteht | Stärke

1.09 | Gelbes Reisfuttermehl | Nebenerzeugnis des ersten Schleifens von
geschältem Rohreis, das aus Silberhäutchen,
Teilen der Aleuronschicht, des Mehlkörpers
und des Keims besteht | Rohfaser

1.10 | Weißes Reisfuttermehl | Nebenerzeugnis des zweiten Schleifens
von geschältem Reis, das im Wesentlichen
aus den äußeren Teilen des Mehlkörpers
besteht und außerdem Bestandteile der
Aleuronschicht und der Keime enthält | Rohfaser

1.11 | Reisfuttermehl, kalkhaltig | Nebenerzeugnis, das beim Schleifen von
geschältem Reis anfällt und überwiegend aus
Silberhäutchen, Teilen der Aleuronschicht, des
Mehlkörpers und des Keims besteht und,
bedingt durch die Herstellung, unterschiedliche
Mengen an Calciumcarbonat enthält | Rohfaser
Calciumcarbonat

1.12 | Reisfuttermehl
'parboiled' | Nebenerzeugnis, das beim Schleifen von
geschältem parboiled Reis anfällt und überwie-
gend aus Silberhäutchen, Teilen der Aleuron-
schicht, des Mehlkörpers und des Keims
besteht und, bedingt durch die Herstellung,
unterschiedliche Mengen an Calciumcarbonat
enthält | Rohfaser
Calciumcarbonat

1.13 | Futterreis, gemahlen | Erzeugnis, das durch Mahlen von Futterreis
gewonnen wird, das aus unreifen, grünen oder
kreidigen Körnern, die bei der Bearbeitung von
Halbrohreis beim Absieben ausgesondert
werden, oder aus normal ausgebildeten Reis-
körnern, geschält, fleckig oder gelb, besteht | Stärke

1.14 | Reiskeimkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen von Reiskeimen, denen noch
Teile des Mehlkörpers und der Samenschale
anhaften, anfällt | Rohprotein
Rohfett
Rohfaser

1.15 | Reiskeim-
extraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion von Reiskeimen, denen noch
Teile des Mehlkörpers und der Samenschale
anhaften, anfällt | Rohprotein

1.16 | Reisstärke | Aus Reis gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke

1.17 | Rispenhirse | Körner von Panicum miliaceum L. |

1.18 | Roggen | Körner von Secale cereale L. |

1.19 | Roggenfuttermehl 1) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl
aus gereinigtem Roggen. Es besteht im
Wesentlichen aus Teilen des Mehlkörpers,
feinen Schalenteilen und wenigen sonstigen
Kornbestandteilen | Stärke

1.20 | Roggengrießkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl
aus gereinigtem Roggen, das überwiegend
aus Teilen der Schale, im Übrigen aus Korn-
bestandteilen besteht, die vom Mehlkörper
nicht so weitgehend befreit sind wie bei der
Roggenkleie | Rohfaser

1.21 | Roggenkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl
aus gereinigtem Roggen, das überwiegend
aus Teilen der Schale, im Übrigen aus Korn-
bestandteilen besteht, die vom Mehlkörper
weitgehend befreit sind | Rohfaser

1.22 | Sorghum | Körner von Sorghum bicolor (L.) Moench s.l. |

1.23 | Weizen | Körner von Triticum aestivum L., Triticum
durum Desf. und anderen kultivierten
Nacktweizenarten |

1.24 | Weizenfuttermehl 2) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl
aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt,
das überwiegend aus Teilen des Mehlkörpers,
im Übrigen aus feinen Schalenteilen und
wenigen sonstigen Kornbestandteilen besteht | Stärke

1.25 | Weizengrießkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl
aus gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt,
das überwiegend aus Teilen der Schale, im
Übrigen aus Kornbestandteilen besteht, die
vom Mehlkörper nicht so weitgehend befreit
sind wie bei der Weizenkleie | Rohfaser

1.26 | Weizenkleie 3) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus
gereinigtem Weizen oder Spelz, entspelzt, das
überwiegend aus Teilen der Schale, im Übrigen
aus sonstigen Kornbestandteilen besteht, die
vom Mehlkörper weitgehend befreit sind | Rohfaser

1.27 | Weizenkeime | Nebenerzeugnis der Mehlgewinnung, das
im Wesentlichen aus gewalzten oder nicht
gewalzten Weizenkeimen besteht, denen
noch Teile des Mehlkörpers und der Schale
anhaften können | Rohprotein
Rohfett

1.28 | Weizenkleber | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Weizenstär-
kegewinnung, das überwiegend aus Kleber
besteht, der beim Abtrennen der Stärke anfällt | Rohprotein

1.29 | Weizenkleberfutter | Nebenerzeugnis der Weizenstärke- und
-klebergewinnung. Es besteht aus Kleie, deren
Keime teilweise entfernt worden sein können,
und Kleber, denen in geringen Mengen Bruch-
weizen, der bei der Körnerreinigung anfällt, und
geringe Mengen von Rückständen aus der
Stärkehydrolyse zugesetzt werden können | Rohprotein
Stärke

1.30 | Weizenstärke | Aus Weizen gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke

1.31 | Weizenquellstärke | Erzeugnis, das aus Weizenstärke besteht, die
durch Wärmebehandlung weitgehend auf-
geschlossen ist | Stärke

1.32 | Dinkel | Dinkelkörner, Triticum spelta L.,
Triticum dioccum Schrank,
Triticum monococcum |

1.33 | Triticale | Körner der Hybride Triticum X Secale |

1.34 | Mais | Körner von Zea mays L. |

1.35 | Maisfuttermehl 4) | Nebenerzeugnis der Herstellung von Maismehl
oder Maisgrieß, das überwiegend aus Mais-
schalen und anderen Kornbestandteilen
besteht, die vom Mehlkörper nicht so weit-
gehend befreit sind wie bei der Maiskleie | Rohfaser

1.36 | Maiskleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Maismehl
oder Maisgrieß, das überwiegend aus Mais-
schalen sowie aus Maiskörperteilen besteht
und Teile der Maiskeime enthalten kann | Rohfaser

1.37 | Maiskeimkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen von Keimen anfällt, die auf
trockenem oder nassem Wege aus Mais
gewonnen werden und denen noch Teile des
Mehlkörpers und der Schale anhaften | Rohprotein
Rohfett

1.38 | Maiskeim-
extraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion von Keimen anfällt, die auf
trockenem oder nassem Wege aus Mais
gewonnen werden und denen noch Teile des
Mehlkörpers und der Schale anhaften | Rohprotein

1.39 | Maiskleberfutter 5) | Nebenerzeugnis der Maisstärkegewinnung
(Nassmüllerei). Es besteht aus Kleie und Kleber,
denen bis zu 15 v. H. des Gewichts Rückstände
vom Sichten von Mais oder Rückstände von
Maisquellwasser aus der Gewinnung von
Alkohol oder anderen Stärkederivaten zugefügt
worden sind. Das Erzeugnis kann außerdem
Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung
(ebenfalls Nassmüllerei) enthalten | Rohprotein
Stärke
Rohfett, wenn > 4,5 v. H.

1.40 | Maiskleber | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Maisstärke-
gewinnung, das überwiegend aus Kleber
besteht, der beim Abtrennen der Stärke anfällt | Rohprotein

1.41 | Maisstärke | Aus Mais gewonnene, technisch reine Stärke | Stärke

1.42 | Maisquellstärke 6) | Erzeugnis, das aus Maisstärke besteht, die
durch Wärmebehandlung weitgehend aufge-
schlossen ist | Stärke

1.43 | Malzkeime | Nebenerzeugnis der Vermälzung, das haupt-
sächlich aus getrockneten Keimlingen des
Getreides besteht | Rohprotein

1.44 | Biertreber, getrocknet | Nebenerzeugnis der Brauerei, das durch
Trocknen der Rückstände von gemälztem
und nicht gemälztem Getreide und anderen
stärkehaltigen Erzeugnissen gewonnen wird | Rohprotein

1.45 | Getreideschlempe,
getrocknet 7) | Nebenerzeugnis der Alkoholdestillation, das
durch Trocknen der Rückstände fermentierten
Getreides gewonnen wird | Rohprotein

1.46 | Getreideschlempe,
dunkel 8) | Nebenerzeugnis der Alkoholdestillation,
das durch Trocknen der festen Rückstände
fermentierten Getreides gewonnen wird
und dem Teile des Schlempesirups oder
der Destillationsrückstände zugesetzt worden
sind | Rohprotein

1) Erzeugnisse, die mehr als 40 v. H. Stärke enthalten, dürfen als 'stärkereich' oder als 'Roggennachmehl' bezeichnet werden.
2) Erzeugnisse, die mehr als 40 v. H. Stärke enthalten, dürfen als 'stärkereich' oder als 'Weizennachmehl' bezeichnet werden.
3) Wenn dieses Erzeugnis fein gemahlen wurde, darf das Wort 'fein' der Bezeichnung hinzugefügt werden oder die Bezeichnung darf durch eine andere entsprechende Bezeichnung ersetzt werden.
4) Erzeugnisse, die mehr als 40 v. H. Stärke enthalten, dürfen als 'stärkereich' oder als 'Maisnachmehl' bezeichnet werden.
5) Die Bezeichnung darf durch 'Maisglutenfutter' ersetzt werden.
6) Die Bezeichnung darf durch 'extrudierte Maisstärke' ersetzt werden.
7) Die Getreideart darf bei der Bezeichnung angegeben werden.
8) Die Bezeichnung darf durch 'getrocknete Körner und Quellwasser aus der Destillation' ersetzt werden.


2. Ölsaaten und Ölfrüchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

2.01 | Erdnusskuchen aus
teilenthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen der teilweise von den Hülsen
befreiten Samen der Erdnuss (Arachis hypo-
gaea L. und andere Arachisarten) anfällt
(Höchstgehalt an Rohfaser:
16 v. H. in der Trockenmasse) | Rohprotein
Rohfett
Rohfaser

2.02 | Erdnussextraktionsschrot
aus teilenthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion der teilweise von den Hülsen
befreiten Samen der Erdnuss anfällt
(Höchstgehalt an Rohfaser:
16 v. H. in der Trockenmasse) | Rohprotein
Rohfaser

2.03 | Erdnusskuchen aus ent-
hülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen der von den Hülsen befreiten
Samen der Erdnuss anfällt | Rohprotein
Rohfett
Rohfaser

2.04 | Erdnussextraktionsschrot
aus enthülster Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion der von den Hülsen befreiten
Samen der Erdnuss anfällt | Rohprotein
Rohfaser

2.05 | Rapssaat 1) | Samen von Raps, Brassica napus L. ssp.
Oleifera (Metzg.) Sinsk., indischem Sarson,
Brassica napus L. var. glauca (Roxb.) O. E.
Schulz sowie Rübsen, Brassica napa L. ssp.
Oleifera (Metzg.) Sinsk.
(Botanische Reinheit mindestens 94 v. H.) |

2.06 | Rapskuchen 1) | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen von Rapssaat anfällt
(Botanische Reinheit mindestens 94 v. H.) | Rohprotein
Rohfett
Rohfaser

2.07 | Rapsextraktionsschrot 1) | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion von Rapssaat anfällt
(Botanische Reinheit mindestens 94 v. H.) | Rohprotein

2.08 | Rapsschalen | Nebenerzeugnis, das beim Schälen von
Rapssamen anfällt | Rohfaser

2.09 | Saflorextraktionsschrot
aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion von teilweise geschälten
Samen der Saflorpflanze Carthamus tinctorius
L. anfällt | Rohprotein
Rohfaser

2.10 | Kokoskuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Fettgewinnung
durch Pressen des getrockneten Kerns
(Endosperm) und der Samenschale
(Integument) des Samens der Kokospalme
Cocos nucifera L. anfällt | Rohprotein
Rohfett
Rohfaser

2.11 | Kokosextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion des getrockneten Kerns
(Endosperm) und der Samenschale (Integu-
ment) des Samens der Kokospalme anfällt | Rohprotein

2.12 | Palmkernkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen von Palmkernen Elaeis
guineensis Jacq., Corozo oleifera (H.B.K.)
L. H. Bailey (Elaeis melanococca auct.) anfällt,
bei denen die Steinschale so weit wie möglich
entfernt worden ist | Rohprotein
Rohfaser
Rohfett

2.13 | Palmkernextraktions-
schrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion von Palmkernen anfällt, bei
denen die Steinschale so weit wie möglich ent-
fernt worden ist | Rohprotein
Rohfaser

2.14 | Soja(bohnen), dampf-
erhitzt | Sojabohnen Glycine max. L. Merr., die einer
geeigneten Wärmebehandlung unterworfen
wurden
(Ureaseaktivität:
höchstens 0,4 mg N/g • Minute) |

2.15 | Soja(bohnen)extraktions-
schrot, dampferhitzt | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion aus Sojabohnen anfällt und
einer geeigneten Wärmebehandlung unterwor-
fen wurde
(Ureaseaktivität:
höchstens 0,4 mg N/g • Minute) | Rohprotein
Rohfaser, wenn > 8 v. H.

2.16 | Soja(bohnen)extraktions-
schrot, aus geschälter
Saat, dampferhitzt | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion aus geschälten Sojabohnen
anfällt und einer geeigneten Wärmebehandlung
unterworfen wurde
(Höchstgehalt an Rohfaser:
8 v. H. in der Trockenmasse)
(Ureaseaktivität:
höchstens 0,5 mg N/g • Minute) | Rohprotein

2.17 | Soja(bohnen)protein-
konzentrat | Nebenerzeugnis aus geschälten, entfetteten
Sojabohnen, das noch weiter extrahiert wurde,
um den Anteil löslicher Nicht-Proteinbestand-
teile zu verringern | Rohprotein

2.18 | Pflanzenöl 2) | Aus Pflanzen gewonnenes Öl | Wasser, wenn > 1 v. H.

2.19 | Soja(bohnen)schalen | Nebenerzeugnis, das beim Schälen von Soja-
bohnen anfällt | Rohfaser

2.20 | Baumwollsaat | Entlinterte Samen der Baumwollpflanze
Gossypium spp. | Rohprotein
Rohfaser
Rohfett

2.21 | Baumwollsaat-
extraktionsschrot aus
teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion der entlinterten und teilweise
geschälten Samen der Baumwollpflanze anfällt
(Höchstgehalt an Rohfaser:
22,5 v. H. in der Trockenmasse) | Rohprotein
Rohfaser

2.22 | Baumwollsaatkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen der entlinterten Samen der
Baumwollpflanze anfällt | Rohprotein
Rohfaser
Rohfett

2.23 | Nigersaatkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen von Nigersaat, Guizotia abyssi-
nica (L.F.) Cass., anfällt
(Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche:
3,4 v. H.) | Rohprotein
Rohfett
Rohfaser

2.24 | Sonnenblumensaat | Früchte der Sonnenblume Helianthus annuus L. |

2.25 | Sonnenblumen-
extraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion von Sonnenblumenfrüchten
anfällt | Rohprotein

2.26 | Sonnenblumen-
extraktionsschrot aus
teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion der teilweise geschälten
Früchte der Sonnenblume anfällt
(Höchstgehalt an Rohfaser:
27,5 v. H. in der Trockenmasse) | Rohprotein
Rohfaser

2.27 | Lein | Samen des Leins Linum usitatissimum L.
(Botanische Reinheit mindestens 93 v. H.) |

2.28 | Leinkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen des Leins anfällt
(Botanische Reinheit mindestens 93 v. H.) | Rohprotein
Rohfett
Rohfaser

2.29 | Leinextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion der Samen des Leins anfällt
(Botanische Reinheit mindestens 93 v. H.) | Rohprotein

2.30 | Olivenextraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion nach dem Pressen von Oliven
der Varietät Olea europaea L. anfällt, die so weit
wie möglich von Kernteilen befreit sind | Rohprotein
Rohfaser

2.31 | Sesamkuchen | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Pressen der Samen des Sesams,
Sesamum indicum L., anfällt
(Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche:
5 v. H.) | Rohprotein
Rohfaser
Rohfett

2.32 | Kakaoextraktionsschrot
aus teilgeschälter Saat | Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung
durch Extraktion der teilweise geschälten,
getrockneten und gerösteten Samen der
Kakaopflanze, Theobroma cacao L., anfällt | Rohprotein
Rohfaser

2.33 | Kakaoschalen | Schalen der getrockneten und gerösteten
Samen der Kakaopflanze Theobroma cacao L. | Rohfaser

1) Der Bezeichnung darf das Wort 'glucosinolatarm' hinzugefügt werden, wenn das Einzelfuttermittel den Anforderungen an den Gehalt an Glucosinolat im Sinne des Artikels 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 658/96 der Kommission vom 9. April 1996 über die Voraussetzungen für die Ausgleichszahlungen im Rahmen der Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (ABl. EG Nr. L 91 S. 46) in der jeweils geltenden Fassung entspricht.
2) Die Pflanzenart muss bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden.


3. Körnerleguminosen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

3.01 | Kichererbsen | Samen von Cicer arietinum L. |

3.02 | Guar-Keim-
extraktionsschrot | Nebenerzeugnis, das nach der Extraktion des
Pflanzenschleims von Samen von Cyamopsis
tetragonoloba (L.) Taub. anfällt | Rohprotein

3.03 | Ervilie | Samen von Ervum ervilia L. |

3.04 | Platterbse 1) | Samen von Lathyrus sativus L., die einer geeig-
neten Wärmebehandlung unterworfen wurden |

3.05 | Linsen | Samen der Linse Lens culinaris a.o. Medik. |

3.06 | Süßlupinen | Samen von bitterstoffarmen Lupinus spp. |

3.07 | Bohnen, dampferhitzt | Samen von Phaseolus oder Vigna spp., die
bis zur Zerstörung der toxischen Lectine einer
geeigneten Wärmebehandlung unterworfen
wurden |

3.08 | Erbsen | Samen von Pisum spp. |

3.09 | Erbsenfuttermehl | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl aus
Erbsen, das in der Hauptsache aus Bestand-
teilen der Kotyledonen besteht und Erbsen-
schalen nur in geringerer Menge enthält | Rohprotein
Rohfaser

3.10 | Erbsenkleie | Nebenerzeugnis der Herstellung von Mehl
aus Erbsen, das in der Hauptsache aus Erbsen-
schalen besteht, die bei der Schälung und
Reinigung von Erbsen anfallen | Rohfaser

3.11 | Ackerbohnen | Samen von Vicia faba L. ssp. faba var. equina
Pers. und var. minuta (Alef.) Mansf. |

3.12 | Wicklinse | Samen von Vicia monanthos Desf. |

3.13 | Wicken | Samen von Vicia sativa L. var. sativa und
anderen Varietäten |

1) Die Bezeichnung muss durch die Angabe der Art der durchgeführten Wärmebehandlung ergänzt werden.


4. Knollen und Wurzeln, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

4.01 |
(Zucker-)Rübentrocken-
schnitzel | Nebenerzeugnis, das bei der Zuckergewinnung
aus Zuckerrüben der Varietät Beta vulgaris L.
ssp. vulgaris var. altissima Doell anfällt und aus
extrahierten getrockneten Schnitzeln besteht
(Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche:
4,5 v. H. in der Trockenmasse) | salzsäureunlösliche Asche, wenn
> 3,5 v. H. in der Trockenmasse
Gesamtzucker, berechnet als
Saccharose, wenn > 10,5 v. H.

4.02 | (Zucker-)Rübenmelasse | Sirupartiges Nebenerzeugnis, das bei der
Gewinnung oder Raffinierung von Zucker aus
Zuckerrüben anfällt | Gesamtzucker, berechnet als
Saccharose
Wasser, wenn > 28 v. H.

4.03 |
(Zucker-)Rübenmelasse-
schnitzel | Nebenerzeugnis, das bei der Zuckergewinnung
anfällt und durch Trocknung extrahierter,
melassierter Pressschnitzel von Zuckerrüben
gewonnen wird
(Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche:
4,5 v. H. in der Trockenmasse) | Gesamtzucker, berechnet als
Saccharose
salzsäureunlösliche Asche, wenn
> 3,5 v. H. in der Trockenmasse

4.04 | (Zucker-)Rübenvinasse | Nebenerzeugnis, das nach der fermentativen
Gewinnung von Alkohol, Hefe, Zitronensäure
oder anderer organischer Substanzen aus
Rübenmelasse anfällt | Rohprotein
Wasser, wenn > 35 v. H.

4.05 | (Rüben-)Zucker 1) | Zucker aus Zuckerrüben | Saccharose

4.06 | Süßkartoffel | Knollen von Ipomoea batatas (L.) Poir,
auch verarbeitet | Stärke

4.07 | Maniok 2) | Wurzelknollen von Manihot esculenta Crantz,
auch verarbeitet
(Höchstgehalt an salzsäureunlöslicher Asche:
4,5 v. H. in der Trockenmasse) | Stärke
salzsäureunlösliche Asche, wenn
> 3,5 v. H. in der Trockenmasse

4.08 | Maniokquellstärke 3) | Stärke aus Maniokwurzeln, deren Volumen
durch geeignete Wärmebehandlung stark
erhöht wurde | Stärke

4.09 | Kartoffelpülpe | Nebenerzeugnis, das bei der Stärkegewinnung
aus Kartoffeln der Varietät Solanum tuberosum
L. anfällt |

4.10 | Kartoffelstärke | Aus Kartoffeln gewonnene, technisch reine
Stärke | Stärke

4.11 | Kartoffeleiweiß | Getrocknetes Nebenerzeugnis der Kartoffel-
stärkegewinnung, das in der Hauptsache aus
Eiweißsubstanzen besteht, die beim Abtrennen
der Stärke anfallen | Rohprotein

4.12 | Kartoffelflocken | Erzeugnis, das durch Walzentrocknung von
gewaschenen, geschälten oder ungeschälten
gedämpften Kartoffeln gewonnen wird | Stärke
Rohfaser

4.13 | Kartoffelwasser,
eingedickt | Nebenerzeugnis, das bei der Stärkegewinnung
aus Kartoffeln anfällt und dem Rohprotein und
Wasser teilweise entzogen sind | Rohprotein
Rohasche

4.14 | Kartoffelquellstärke | Erzeugnis, das aus Kartoffelstärke besteht, die
durch Wärmebehandlung weitgehend aufge-
schlossen ist | Stärke

1) Die Bezeichnung darf durch 'Saccharose' ersetzt werden.
2) Die Bezeichnung darf durch 'Tapioka' ersetzt werden.
3) Die Bezeichnung darf durch 'Tapiokaquellstärke' ersetzt werden.


5. Andere Samen und Früchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

5.01 | Johannisbrotschrot | Erzeugnis, das durch Schroten der von ihren
Kernen befreiten, getrockneten Früchte
(Hülsen) des Johannisbrotbaums, Ceratonia
siliqua L., gewonnen wird | Rohfaser

5.02 | Zitrustrester | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von
Saft durch Pressen von Zitrusfrüchten Citrus
ssp. anfällt | Rohfaser

5.03 | Obsttrester 1) | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von
Saft aus Kern- oder Steinobst durch Pressen
anfällt | Rohfaser

5.04 | Tomatentrester | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von
Tomatensaft durch Pressen von Tomaten der
Varietät Solanum Lycopersicum Karst. anfällt | Rohfaser

5.05 | Traubenkerne, extrahiert | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung
von Traubenkernöl aus der Verarbeitung
von Trauben anfällt und praktisch nur aus
extrahierten Kernen besteht | Rohfaser, wenn > 45 v. H.

5.06 | Traubentrester,
getrocknet | Nach der Kelterung zurückgebliebene Trauben-
bestandteile, die nach der Alkoholextraktion
schnell getrocknet und so weit wie möglich
von Stielen und Kernen befreit wurden | Rohfaser, wenn > 25 v. H.

5.07 | Traubenkerne | Aus dem Traubentrester extrahierte Kerne,
nicht entölt | Rohfett
Rohfaser, wenn > 45 v. H.

1) Die Obstart darf bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden.


6. Grünfutter und Raufutter


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

6.01 | Luzernegrünmehl 1) | Durch Trocknen und Mahlen von junger
Luzerne der Varietäten Medicago sativa L. oder
Medicago var. Martyn gewonnenes Erzeugnis,
das jedoch bis zu 20 v. H. Jungklee oder andere
Futterpflanzen enthalten kann, die zur gleichen
Zeit wie die Luzerne getrocknet und gemahlen
wurden | Rohprotein
Rohfaser
salzsäureunlösliche Asche, wenn
> 3,5 v. H. in der Trockenmasse

6.02 | Luzernetrester | Nebenerzeugnis, das beim Pressen von Saft
aus Luzerne anfällt | Rohprotein

6.03 | Luzerneproteinkonzentrat | Erzeugnis, das bei der künstlichen Trocknung
von Bestandteilen des Luzernepresssaftes
anfällt und das zum Ausfällen der Proteine zen-
trifugiert und wärmebehandelt wurde | Karotin
Rohprotein

6.04 | Kleegrünmehl 1) | Durch Trocknen und Mahlen von jungem Klee
der Varietät Trifolium spp. gewonnenes
Erzeugnis, das jedoch bis zu 20 v. H. junge
Luzerne oder andere Futterpflanzen enthalten
kann, die zur gleichen Zeit wie der Klee
getrocknet und gemahlen wurden
(Botanische Reinheit mindestens 80 v. H.) | Rohprotein
Rohfaser
salzsäureunlösliche Asche, wenn
> 3,5 v. H. in der Trockenmasse

6.05 | Grünmehl 1)2) | Durch Trocknen und Mahlen von jungen Futter-
pflanzen gewonnenes Erzeugnis | Rohprotein
Rohfaser
salzsäureunlösliche Asche, wenn
> 3,5 v. H. in der Trockenmasse

6.06 | Getreidestroh3) | Stroh von Getreide |

6.07 | Getreidestroh,
behandelt4) | Erzeugnis, das bei einer geeigneten Behand-
lung von Getreidestroh anfällt | Natrium bei Behandlung mit NaOH

1) Der Wortteil 'Mehl' darf durch 'Pellets' ersetzt werden. Die Bezeichnung des Trocknungsverfahrens darf der Bezeichnung hinzugefügt werden.
2) Die Futterpflanzenart ist in der Bezeichnung anzugeben.
3) Die Strohart ist in der Bezeichnung anzugeben.
4) Die Bezeichnung muss um die Bezeichnung der Art der chemischen Behandlung ergänzt werden.


7. Andere Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

7.01 | (Zucker-)Rohrmelasse | Sirupartiges Nebenerzeugnis, das bei der
Gewinnung oder Raffinierung von Zucker aus
Zuckerrohr der Varietät Saccharum officinarum
L. anfällt | Gesamtzucker, berechnet als
Saccharose
Wasser, wenn > 30 v. H.

7.02 | (Zucker-)Rohrvinasse | Nebenerzeugnis, das nach der fermentativen
Gewinnung von Alkohol, Hefe, Zitronensäure
oder anderen organischen Substanzen aus
Zuckerrohrmelasse anfällt | Rohprotein
Wasser, wenn > 35 v. H.

7.03 |
(Rohr-)Zucker 1) | Zucker aus Zuckerrohr | Saccharose

7.04 | Seealgenmehl | Erzeugnis, das durch Trocknen und Zerkleinern
von Seealgen, insbesondere Braunalgen,
anfällt. Das Erzeugnis kann zur Verringerung
des Jodgehalts gewaschen sein | Rohasche

1) Die Bezeichnung darf durch 'Saccharose' ersetzt werden.


8. Milcherzeugnisse


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

8.01 | Magermilchpulver | Erzeugnis, das durch Trocknen von weitgehend
entfetteter Milch gewonnen wird | Rohprotein
Wasser, wenn > 5 v. H.

8.02 | Buttermilchpulver | Erzeugnis, das durch Trocknen der Flüssigkeit
gewonnen wird, die bei der Butterherstellung
anfällt | Rohprotein
Rohfett
Laktose
Wasser, wenn > 6 v. H.

8.03 | Molkepulver | Erzeugnis, das durch Trocknen der bei der Her-
stellung von Käse, Quark, Kasein oder ähnli-
chen Herstellungsverfahren anfallenden Flüs-
sigkeit gewonnen wird | Rohprotein
Laktose
Rohasche
Wasser, wenn > 8 v. H.

8.04 | Molkepulver,
teilentzuckert | Erzeugnis, das durch Trocknen von Molke
gewonnen wird, der ein Teil der Laktose ent-
zogen wurde | Rohprotein
Laktose
Rohasche
Wasser, wenn > 8 v. H.

8.05 | Molkeeiweißpulver 1) | Erzeugnis, das aus getrockneten Eiweißbe-
standteilen entsteht, die aus Molke oder Milch
durch chemische oder physikalische Behand-
lung gewonnen wurden | Rohprotein
Wasser, wenn > 8 v. H.

8.06 | Kaseinpulver | Erzeugnis, das durch Trocknen des aus Mager-
milch oder Buttermilch durch Säuren oder Lab
gefällten Kaseins gewonnen wird | Rohprotein
Wasser, wenn > 10 v. H.

8.07 | Milchzuckerpulver | Aus Milch oder Molke durch Reinigung und
Trocknen abgetrennter Zucker | Laktose
Wasser, wenn > 5 v. H.

1) Die Bezeichnung darf durch 'Milchalbuminpulver' ersetzt werden.


9. Erzeugnisse von Landtieren


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

9.01 | Tiermehl 1) | Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen
und Mahlen von Körpern und Körperteilen
warmblütiger Landtiere gewonnen wird
und dessen Fett teilweise extrahiert oder
physikalisch entzogen sein kann. Es muss so
weit wie technisch möglich von Horn,
Borsten, Haaren und Federn sowie Magen-
und Darminhalt frei sein
(Mindestgehalt an Rohprotein:
50 v. H. in der Trockenmasse;
Höchstgehalt an Gesamtphosphor:
8 v. H.) | Rohprotein
Rohfett
Rohasche
Wasser, wenn > 8 v. H.

9.02 | Fleischknochenmehl 1) | Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und
Mahlen von Körperteilen warmblütiger Land-
tiere gewonnen wird und dessen Fett teilweise
extrahiert oder physikalisch entzogen sein
kann. Es muss so weit wie technisch möglich
von Horn, Borsten, Haaren und Federn sowie
von Magen- und Darminhalt frei sein | Rohprotein
Rohfett
Rohasche
Wasser, wenn > 8 v. H.

9.03 | Futterknochenschrot | Erzeugnis, das durch Trocknen, Erhitzen und
feines Zerkleinern der Knochen warmblütiger
Landtiere gewonnen wird, deren Fett weitge-
hend extrahiert oder physikalisch entzogen
wurde. Es muss so weit wie technisch möglich
von Haaren, Horn, Borsten und Federn sowie
von Magen- und Darminhalt frei sein | Rohprotein
Rohasche
Wasser, wenn > 8 v. H.

9.04 | Grieben | Nebenerzeugnis, das bei der Gewinnung von
Talg, Schmalz oder sonstigen extrahierten oder
physikalisch entzogenen tierischen Fetten
anfällt | Rohprotein
Rohfett
Wasser, wenn > 8 v. H.

9.05 | Geflügelmehl 1) | Erzeugnis, das durch Erhitzen, Trocknen und
Mahlen von Nebenprodukten der Geflügel-
schlachtung gewonnen wird. Es muss so weit
wie technisch möglich von Federn frei sein | Rohprotein
Rohfett
Rohasche
salzsäureunlösliche Asche:
wenn > 3,3 v. H.
Wasser, wenn > 8 v. H.

9.06 | Federmehl, hydrolysiert | Erzeugnis, das durch Hydrolyse, Trocknen und
Mahlen von Geflügelfedern gewonnen wird | Rohprotein
salzsäureunlösliche Asche:
wenn > 3,4 v. H.
Wasser, wenn > 8 v. H.

9.07 | Blutmehl | Erzeugnis, das durch Trocknen von Blut
geschlachteter warmblütiger Tiere gewonnen
wird. Es soll so weit wie technisch möglich von
fremden Bestandteilen frei sein | Rohprotein
Wasser, wenn > 8 v. H.

9.08 | Tierfett 2) | Erzeugnis, das aus Fett warmblütiger Landtiere
besteht | Wasser, wenn > 1 v. H.

1) Erzeugnisse, die mehr als 13 v. H. Fett in der Trockenmasse enthalten, sind als 'fettreich' zu bezeichnen.
2) Die Bezeichnung darf um eine genauere Angabe der je nach Herkunft oder Gewinnung unterschiedlichen Fettart (Talg, Schmalz, Knochenfett usw.) ergänzt werden.


10. Fisch sowie andere Meerestiere, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

10.01 | Fischmehl 1) | Erzeugnis, das beim Verarbeiten ganzer Fische
oder von Fischteilen anfällt, dem Öl teilweise
entzogen und der Fischpresssaft wieder zuge-
setzt worden sein kann | Rohprotein
Rohfett
Rohasche, wenn > 20 v. H.
Wasser, wenn > 8 v. H.

10.02 | Fischpresssaft,
eingedickt | Erzeugnis, das bei der Gewinnung von Fisch-
mehl anfällt und durch Säurekonservierung
oder Trocknung stabilisiert worden ist | Rohprotein
Rohfett
Wasser, wenn > 5 v. H.

10.03 | Fischöl | Aus Fischen oder Fischteilen gewonnenes Öl | Wasser, wenn > 1 v. H.

10.04 | Fischöl, raffiniert,
gehärtet | Aus Fischen oder Fischteilen gewonnenes Öl,
das raffiniert und gehärtet wurde | Jodzahl
Wasser, wenn > 1 v. H.

1) Erzeugnisse, die mehr als 75 v. H. Rohprotein in der Trockenmasse enthalten, dürfen als 'proteinreich' bezeichnet werden.


11. Mineralstoffe


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

11.01 | Calciumcarbonat 1) | Erzeugnis, das durch Mahlen calciumcarbonat-
haltiger Stoffe wie Kalkstein, Muschel- oder
Austernschalen oder durch Ausfällen aus
sauren Lösungen gewonnen wird | Calcium
salzsäureunlösliche Asche,
wenn > 5 v. H.

11.02 | Calcium-Magnesium-
carbonat | Natürliches Gemisch aus Calciumcarbonat und
Magnesiumcarbonat | Calcium
Magnesium

11.03 | Kohlensaurer-Algenkalk
(Maerl) | Natürlich vorkommendes, aus Kalkalgen
gewonnenes Erzeugnis, gemahlen oder
gekörnt | Calcium
salzsäureunlösliche Asche,
wenn > 5 v. H.

11.04 | Magnesiumoxid | Technisch reines Magnesiumoxid (MgO) | Magnesium

11.05 | Magnesiumsulfat | Technisch reines Magnesiumsulfat
(MgSO4 • 7H2O) | Magnesium
Schwefel

11.06 | Dicalciumphosphat 2) | Aus Knochen oder anorganischen Verbindun-
gen durch Ausfällen gewonnenes Calcium-
monohydrogenphosphat
(CaHPO4 • xH2O) | Calcium
Gesamtphosphor

11.07 | Mono-Dicalcium-
phosphat | Erzeugnis, das chemisch gewonnen wird
und zu etwa gleichen Teilen aus Mono- und
Dicalciumphosphat besteht
(CaHPO4-Ca(H2PO4)2 • H2O) | Gesamtphosphor
Calcium

11.08 | Rohphosphat,
entfluoriert | Erzeugnis, das durch Mahlen gereinigter
sowie in geeigneter Weise entfluorierter
Naturphosphate gewonnen wird | Gesamtphosphor
Calcium

11.09 | Knochenfuttermehl,
entleimt | Entfettete, entleimte, sterilisierte, gemahlene
Knochen | Gesamtphosphor
Calcium

11.10 | Monocalciumphosphat | Technisch reines Calcium-bis
(dihydrogenphosphat)
(Ca(H2PO4)2 • xH2O) | Gesamtphosphor
Calcium

11.11 | Calcium-Magnesium-
phosphat | Technisch reines Calcium-Magnesiumphos-
phat | Calcium
Magnesium
Gesamtphosphor

11.12 | Monoammonium-
phosphat | Technisch reines Monoammoniumphosphat
(NH4H2PO4) | Gesamtstickstoff
Gesamtphosphor

11.13 | Natriumchlorid 1) | Technisch reines Natriumchlorid oder Erzeug-
nis, das durch Vermahlen von natürlichen,
natriumchloridhaltigen Stoffen wie Stein-,
Siede- oder Seesalz gewonnen wird | Natrium

11.14 | Magnesiumpropionat | Technisch reines Magnesiumpropionat | Magnesium

11.15 | Magnesiumphosphat | Erzeugnis aus technisch reinem Dimagnesium-
phosphat
(MgHPO4 • xH2O) | Gesamtphosphor
Magnesium

11.16 | Natrium-Calcium-
Magnesium-Phosphat | Erzeugnis aus Natrium-Calcium-Magnesium-
Phosphat | Gesamtphosphor
Magnesium
Calcium
Natrium

11.17 | Mononatriumphosphat | Technisch reines Mononatriumphosphat
(NaH2PO • H2O) | Gesamtphosphor
Natrium

11.18 | Natriumbicarbonat | Technisch reines Natriumbicarbonat
(NaHCO3) | Natrium

1) Die Art der Herkunft darf die Bezeichnung ersetzen oder bei der Bezeichnung zusätzlich angegeben werden.
2) Das Herstellungsverfahren darf in der Bezeichnung angegeben werden.


12. Verschiedene Einzelfuttermittel


Nummer | Bezeichnung | Beschreibung | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3 | 4

12.01 | Erzeugnisse und Neben-
erzeugnisse der Back-
und Teigwarenindustrie 1) | Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der
Herstellung von Brot, einschließlich Fein-
gebäck, Keksen oder Teigwaren, anfällt | Stärke
Gesamtzucker, berechnet als
Saccharose

12.02 | Erzeugnisse und Neben-
erzeugnisse der Süß-
warenindustriel) | Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der
Herstellung von Süßigkeiten, einschließlich
Schokolade, anfällt | Stärke
Gesamtzucker, berechnet als
Saccharose

12.03 | Erzeugnisse und
Nebenerzeugnisse der
Konditorei- und
Speiseeisindustriel) | Erzeugnis oder Nebenerzeugnis, das bei der
Herstellung von Konditoreiwaren, Kuchen oder
Speiseeis anfällt | Stärke
Gesamtzucker, berechnet als
Saccharose
Rohfett

12.04 | Fettsäuren | Nebenerzeugnis, das bei der Entsäuerung von
Ölen und Fetten unbestimmten pflanzlichen
oder tierischen Ursprungs mit Lauge oder
durch Destillation anfällt | Rohfett
Wasser, wenn > 1 v. H.

12.05 | Salze von Fettsäuren2) | Erzeugnis, das bei der Verseifung von
Fettsäuren mit Hilfe von Calcium-, Natrium-
oder Kaliumhydroxid entsteht | Rohfett
Ca (bzw. Na oder K)

1) Die Bezeichnung muss durch Angabe des Verfahrens, nach dem das Einzelfuttermittel gewonnen wurde, geändert oder ergänzt werden.
2) In der Bezeichnung darf das gewonnene Salz angegeben werden.


Teil C

Anzugebende Inhaltsstoffe bei den nicht im Verzeichnis nach Teil B aufgeführten Einzelfuttermitteln


Nummer | Gruppe | anzugebende Inhaltsstoffe

1 | 2 | 3

1 | Getreidekörner |

2 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus Getreidekörnern | Stärke, wenn > 20 v. H.
Rohprotein, wenn > 10 v. H.
Rohfett, wenn > 5 v. H.
Rohfaser

3 | Ölsaaten, Ölfrüchte |

4 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse von Ölsaaten und Ölfrüchten | Rohprotein, wenn > 10 v. H.
Rohfett, wenn > 5 v. H.
Rohfaser

5 | Körnerleguminosen |

6 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus Körnerleguminosen | Rohprotein, wenn > 10 v. H.
Rohfaser

7 | Knollen, Wurzeln |

8 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus Knollen und Wurzeln | Stärke
Rohfaser
salzsäureunlösliche Asche,
wenn > 3,5 v. H.

9 | Sonstige Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Zuckerrüben
verarbeitenden Industrie | Rohfaser, wenn > 15 v. H.
Gesamtzucker,
berechnet als Saccharose
salzsäureunlösliche Asche,
wenn > 3,5 v. H.

10 | Andere Saaten und Früchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse | Rohprotein
Rohfaser
Rohfett, wenn > 10 v. H.

11 | Grünfutter und Raufutter | Rohprotein, wenn > 10 v. H.
Rohfaser

12 | Andere Pflanzen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse | Rohprotein, wenn > 10 v. H.
Rohfaser

13 | Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Zuckerrohr verarbeitenden Industrie | Rohfaser, wenn > 15 v. H.
Gesamtzucker, berechnet als
Saccharose

14 | Milcherzeugnisse und -nebenerzeugnisse | Rohprotein
Wasser, wenn > 5 v. H.
Lactose, wenn > 10 v. H.

15 | Erzeugnisse von Landtieren | Rohprotein, wenn > 10 v. H.
Rohfett, wenn > 5 v. H.
Wasser, wenn > 8 v. H.

16 | Fische, andere Meerestiere, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse | Rohprotein, wenn > 10 v. H.
Rohfett, wenn > 5 v. H.
Wasser, wenn > 8 v. H.

17 | Mineralstoffe | entsprechende Mineralstoffe

18 | Sonstige Einzelfuttermittel | Rohprotein, wenn > 10 v. H.
Rohfaser
Rohfett, wenn > 10 v. H.
Stärke, wenn > 30 v. H.
Gesamtzucker, berechnet als
Saccharose, wenn > 10 v. H.





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*) Anm. d. Red.: ausgeblendet