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Änderung § 49 Futtermittelverordnung vom 01.09.2016
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§ 37a a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.09.2016 geltenden Fassung | § 49 n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1219 |
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(Text alte Fassung) § 37a Technische Festlegungen | (Text neue Fassung)§ 49 Technische Festlegungen |
Soweit in dieser Verordnung auf DIN-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt. | 1 Soweit in dieser Verordnung auf DIN-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. 2 Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt. |
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