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Änderung § 49 Futtermittelverordnung vom 01.09.2016

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§ 37a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2016 geltenden Fassung
§ 49 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1219
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§ 37a Technische Festlegungen


(Text neue Fassung)

§ 49 Technische Festlegungen


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Soweit in dieser Verordnung auf DIN-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.



1 Soweit in dieser Verordnung auf DIN-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. 2 Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.


 
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