Tools:
Update via:
Änderung § 49 Futtermittelverordnung vom 01.07.2017
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 49 Futtermittelverordnung, alle Änderungen durch Artikel 1 54. FuttMVÄndV am 1. Juli 2017 und Änderungshistorie der FuttMVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 50 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2017 geltenden Fassung | § 49 n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1219 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 50 Technische Festlegungen | (Text neue Fassung)§ 49 Technische Festlegungen |
Soweit in dieser Verordnung auf DIN-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt. | 1 Soweit in dieser Verordnung auf DIN-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. 2 Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5644/al0-62013.htm