Änderung § 13 Futtermittelverordnung vom 20.04.2024

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§ 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.04.2024 geltenden Fassung
§ 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 20.04.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 13 Zugelassene Futtermittelzusatzstoffe


(Text neue Fassung)

§ 13 (aufgehoben)


vorherige Änderung

In der Europäischen Union zugelassene Futtermittelzusatzstoffe sind im Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 *) aufgeführt.

---
*) Amtlicher Hinweis: http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/feedadditives/registeradditives_en.htm



 
(heute geltende Fassung) 



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