Änderung § 12 AtSMV vom 31.12.2018

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§ 12 AtSMV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2018 geltenden Fassung
§ 12 AtSMV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 18 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034

(Textabschnitt unverändert)

§ 12 Verhältnis zu anderen Vorschriften


(Text alte Fassung)

§ 51 Satz 2 der Strahlenschutzverordnung findet im Anwendungsbereich dieser Verordnung keine Anwendung.

(Text neue Fassung)

Die §§ 108 bis 110 der Strahlenschutzverordnung finden im Anwendungsbereich dieser Verordnung keine Anwendung.




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