Tools:
Update via:
Änderung § 6 AnlV vom 01.01.2008
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. AnlVÄndV am 1. Januar 2008 und Änderungshistorie der AnlVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 6 AnlV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung | § 6 AnlV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2008 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3278 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 6 Anlagemanagement und interne Kontrollverfahren | (Text neue Fassung)§ 6 (aufgehoben) |
Versicherungsunternehmen haben die Einhaltung der Anlagegrundsätze des § 54 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der vorstehenden Regelungen durch ein qualifiziertes Anlagemanagement, geeignete interne Kapitalanlagegrundsätze und Kontrollverfahren, eine perspektivische Anlagepolitik sowie sonstige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Die Einzelheiten hierzu und insbesondere die Darlegungs- und Anzeigepflichten der Versicherungsunternehmen bestimmt die Aufsichtsbehörde durch ein Rundschreiben. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/565/al11187-0.htm