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Änderung § 1 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 25.04.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 14 G v 19.04.2006 BGBl. I 866
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1


(Text alte Fassung)

Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879, gleichzeitig mit der in § 2 des Einführungsgesetzes der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Gebührenordnung in Kraft.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)