Tools:
Update via:
Zitierungen von § 37 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 EGGVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGGVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 EGGVG (vom 05.09.2017)
... Maßnahmen sind zu begründen und dem Gefangenen schriftlich bekannt zu machen. § 37 Absatz 3 gilt ...
§ 38 EGGVG
... Vorschriften der §§ 31 bis 37 gelten entsprechend, wenn eine Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird oder wenn ...
§ 38a EGGVG (vom 25.04.2006)
... Die §§ 31 bis 38 finden entsprechende Anwendung, wenn gegen einen Gefangenen ein Strafverfahren wegen des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 14 1. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... § 38a eingefügt: „§ 38a (1) Die §§ 31 bis 38 finden entsprechende Anwendung, wenn gegen einen Gefangenen ein Strafverfahren wegen des ...
Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295
Artikel 2 2. VerfRBÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... Maßnahmen sind zu begründen und dem Gefangenen schriftlich bekannt zu machen. § 37 Absatz 3 gilt entsprechend." 3. § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert: ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
G. v. 30.09.1977 BGBl. I S. 1877; aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 2 EGGVGÄndG Übergangsregelung
... Die §§ 31 bis 38 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz finden entsprechende Anwendung, ...
Artikel 3 EGGVGÄndG Überleitungsregelung
... Maßnahmen richten sich vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes an nach § 37 des Einführungsgesetzes zum ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5651/v77414.htm