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Zitierungen von § 4 RettAssG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 RettAssG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RettAssG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 RettAssG (vom 07.12.2007)
... 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. a) an dem Lehrgang nach § 4 oder an dem Ergänzungslehrgang nach § 8 Abs. 3 teilgenommen und die staatliche ...
§ 5 RettAssG
... für den Zugang zum Lehrgang nach § 4 ist 1. die Vollendung des 18. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung ...
§ 6 RettAssG
... die Dauer des Lehrgangs nach § 4 werden angerechnet 1. Ferien, 2. Unterbrechungen ...
§ 8 RettAssG
... eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer des Lehrgangs nach § 4 anrechnen, wenn die Durchführung des Lehrgangs und die Erreichung des Ausbildungsziels ... abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter in vollem Umfang auf den Lehrgang nach § 4 anzurechnen. Eine nach Abschluß der in Satz 1 genannten Ausbildung abgeleistete ... vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893) sind auch ohne Teilnahme an einem Lehrgang nach § 4 zur staatlichen Prüfung zuzulassen, wenn sie an einem Ergänzungslehrgang von mindestens ... der Polizei eines Landes bestanden haben, wird der Lehrgang nach § 4 auf Antrag um 600 Stunden, sofern er in Vollzeitform durchgeführt wird, um sechs Monate ...
§ 9 RettAssG
... der Feuerwehr erworben worden ist, im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf den Lehrgang nach § 4 und auf die praktische Tätigkeit nach § 7 Abs. 1 entsprechend anzurechnen. Die ...
§ 10 RettAssG (vom 07.12.2007)
... und Rettungsassistenten die Mindestanforderungen an den Lehrgang nach § 4 , das Nähere über die staatliche Prüfung, über die praktische Tätigkeit ...
§ 11 RettAssG (vom 07.12.2007)
... zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller an einem Lehrgang nach § 4 teilnehmen will oder teilnimmt. (3) Die Entscheidung über die Anrechnung einer ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV)
V. v. 07.11.1989 BGBl. I S. 1966; aufgehoben durch § 26 V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4280
§ 1 RettAssAPrV Lehrgang
... Der Lehrgang nach § 4 des Gesetzes umfaßt die in Anlage 1 aufgeführte theoretische und praktische Ausbildung. ... (2) Der Ergänzungslehrgang nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes wird von Schulen nach § 4 des Gesetzes durchgeführt und umfaßt die in Anlage 2 aufgeführte theoretische und ...
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