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Zitierungen von § 7 RettAssG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 RettAssG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RettAssG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 RettAssG (vom 07.12.2007)
... Prüfung bestanden hat sowie b) die praktische Tätigkeit nach § 7 erfolgreich abgeleistet hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus ...
§ 8 RettAssG
... im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach § 7 angerechnet werden. (2) Die zuständige Behörde hat auf Antrag eine nach den ... Rettungsdienst ist im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Tätigkeit nach § 7 anzurechnen. (3) Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und ... oder im Operationsdienst bis zu drei Monaten auf die praktische Tätigkeit nach § 7 Abs. 1 angerechnet ...
§ 9 RettAssG
... Gleichwertigkeit auf den Lehrgang nach § 4 und auf die praktische Tätigkeit nach § 7 Abs. 1 entsprechend anzurechnen. Die staatliche Prüfung ist auch in diesen Fällen ...
§ 10 RettAssG (vom 07.12.2007)
... über die staatliche Prüfung, über die praktische Tätigkeit nach § 7 und deren erfolgreichen Abschluß, die Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit einer ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV)
V. v. 07.11.1989 BGBl. I S. 1966; aufgehoben durch § 26 V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4280
§ 2 RettAssAPrV Praktische Tätigkeit
... Während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes sind die für die Berufsausübung wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ...
§ 3 RettAssAPrV Gleichwertige Tätigkeit
... 8 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes als gleichwertig mit der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes ist, daß der Antragsteller während dieser Tätigkeit überwiegend ...
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