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Zitierungen von Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf BerFSchulAnrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerFSchulAnrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 8 BerBiRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Elektroberufen
V. v. 31.05.1988 BGBl. I S. 719; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
§ 4 HwElekBGJAnrV Zweijährige Berufsfachschule

Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den handwerklichen Metallberufen
V. v. 08.06.1989 BGBl. I S. 1084; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
§ 4 HwMetBGJAnrV Zweijährige Berufsfachschule

Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den industriellen Metallberufen und in den industriellen Elektroberufen
V. v. 10.03.1988 BGBl. I S. 229; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
§ 4 IndMet/IndElekBGJAnrV Zweijährige Berufsfachschule