Zitierungen von § 5 Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ArbZAusnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbZAusnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ArbZAusnV
... in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von der Arbeit freigestellt werden, oder b) die in § 5 Abs. 1 vorgeschriebene Dauer der Arbeitszeit an Sonntagen auf höchstens 12 Stunden ...


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