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§ 4 - Prozeßkostenhilfevordruckverordnung (PKHVV)

§ 4 Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozeßkostenhilfe vom 24. November 1980 (BGBl. I 2163) außer Kraft.