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§ 1 - Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung (VBD)
V. v. 17.07.2002 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659
Geltung ab 24.07.2002; FNA: 860-9-2-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 24.07.2002; FNA: 860-9-2-2 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für alle blinden Menschen und Menschen mit anderen Sehbehinderungen nach Maßgabe des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, die als Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens zur Wahrnehmung eigener Rechte einen Anspruch darauf haben, dass ihnen Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden (Berechtigte).
(2) Die Berechtigten können ihren Anspruch nach § 10 Absatz 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes gegenüber jedem Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes geltend machen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen V. v. 25. November 2016 BGBl. I S. 2659 m.W.v. 3. Dezember 2016
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Frühere Fassungen von § 1 VBD
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.12.2016 | Artikel 3 Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 25.11.2016 BGBl. I S. 2659 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 VBD
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VBD verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VBD selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659
Artikel 3 BGleiSVEV Änderung der Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung
... vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2652) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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