II.
Die Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten des Bundesministeriums des Innern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-12-2, veröffentlichten bereinigten Fassung und die Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen und Bestimmungen für Dienstkleidung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-12-1, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.
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