Tools:
Update via:
Änderung § 131l WPO vom 30.07.2020
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 131l WPO, alle Änderungen durch Artikel 4 VerhmRLUG am 30. Juli 2020 und Änderungshistorie der WPOHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 131l WPO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.07.2020 geltenden Fassung | § 131l WPO n.F. (neue Fassung) in der am 30.07.2020 geltenden Fassung durch Artikel 4 G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1403 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 131l Rechtsverordnung | |
(Text alte Fassung) 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Prüfung nach § 131h Bestimmungen zu erlassen über die Zusammensetzung der Prüfungskommission und die Berufung ihrer Mitglieder, die Einzelheiten der Prüfung, der Prüfungsgebiete und des Prüfungsverfahrens, insbesondere über die in § 14 bezeichneten Angelegenheiten, den Erlass von Prüfungsleistungen sowie die Zulassung zur Eignungsprüfung von Bewerbenden, welche die Voraussetzungen des Artikels 13 Absatz 2 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. 2 Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. | (Text neue Fassung) 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Prüfung nach § 131h Bestimmungen zu erlassen über die Zusammensetzung der Prüfungskommission und die Berufung ihrer Mitglieder, die Einzelheiten der Prüfung, der Prüfungsgebiete und des Prüfungsverfahrens, insbesondere über die in § 14 bezeichneten Angelegenheiten, den Erlass von Prüfungsleistungen sowie die Zulassung zur Eignungsprüfung von Bewerbenden, welche die Voraussetzungen des Artikels 13 Absatz 2 der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. 2 Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5677/al0-99765.htm