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Zitierungen von § 133a WPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 133a WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 133d WPO Verwaltungsbehörde (vom 26.06.2017)
... ist für Ordnungswidrigkeiten nach § 132 Absatz 3, § 133 Absatz 1 und § 133a Absatz 1 die Wirtschaftsprüferkammer. Das Gleiche gilt für durch Mitglieder der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 BilMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... der Sparkassen- und Giroverbände § 40a". b) Die Angabe zu § 133a wird wie folgt gefasst: „Unbefugte Ausübung einer Führungsposition ... Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen § 133a ". c) Die Angabe zu § 133b wird wie folgt gefasst: ... wird durch die Angabe „Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a § 140" ersetzt. 2. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 wird wie ... b) Absatz 3 wird gestrichen. 12. Nach § 133 wird folgender § 133a eingefügt: „§ 133a Unbefugte Ausübung einer Führungsposition ... 12. Nach § 133 wird folgender § 133a eingefügt: „§ 133a Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen ... § 132 Abs. 4 Satz 2 findet Anwendung." 13. Die bisherigen §§ 133a bis 133c werden die §§ 133b bis 133d. 14. Im neuen § 133d Abs. 1 wird ... § 133 Abs. 1" durch die Angabe „§ 132 Abs. 3, § 133 Abs. 1 sowie § 133a Abs. 1" ersetzt. 15. § 134 wird wie folgt geändert: a) Nach ... „§ 140 Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a § 43 Abs. 3 und § 133a gelten nicht für solche Personen, die ihre ... für § 43 Abs. 3, § 133a § 43 Abs. 3 und § 133a gelten nicht für solche Personen, die ihre Prüfungstätigkeit bei den Unternehmen ...
Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer
G. v. 02.12.2010 BGBl. I S. 1746
Artikel 1 4. WiPrOÄndG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... eingefügt. 5. § 132 Absatz 4 Satz 2, § 133 Absatz 2 Satz 2 und § 133a Absatz 2 Satz 2 werden aufgehoben. 6. § 133d wird wie folgt gefasst: ... ist für Ordnungswidrigkeiten nach § 132 Absatz 3, § 133 Absatz 1 und § 133a Absatz 1 die Wirtschaftsprüferkammer. Das Gleiche gilt für durch Mitglieder der ...
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