Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 8 WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 WPO Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021)
... Hochschulausbildung haben eine wenigstens dreijährige Tätigkeit bei einer in § 8 Abs. 2 Nr. 1 genannten Stelle nachzuweisen. Beträgt die Regelstudienzeit der Hochschulausbildung ... mitgewirkt haben. Die Prüfungstätigkeit muss 1. im Falle des § 8 Abs. 2 Nr. 1 nach dem fünften Jahr der Mitarbeit abgeleistet werden; 2. im Falle des § 8 ... 2 Nr. 1 nach dem fünften Jahr der Mitarbeit abgeleistet werden; 2. im Falle des § 8 Abs. 2 Nr. 2 während oder nach der beruflichen Tätigkeit als vereidigter Buchprüfer oder ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
V. v. 27.05.2005 BGBl. I S. 1520; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1046
§ 7 WPAnrV Voraussetzungen der Anrechnung
...  3. hierin Prüfungsleistungen erbracht worden sind. § 8 Abs. 3 der Wirtschaftsprüferordnung bleibt unberührt. (2) Schriftliche und ...