Zitierungen von § 8 WPO
interne Verweise§ 9 WPO Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021) ... Hochschulausbildung haben eine wenigstens dreijährige Tätigkeit bei einer in § 8 Abs. 2 Nr. 1 genannten Stelle nachzuweisen. Beträgt die Regelstudienzeit der Hochschulausbildung ... mitgewirkt haben. Die Prüfungstätigkeit muss 1. im Falle des § 8 Abs. 2 Nr. 1 nach dem fünften Jahr der Mitarbeit abgeleistet werden; 2. im Falle des § 8 ... 2 Nr. 1 nach dem fünften Jahr der Mitarbeit abgeleistet werden; 2. im Falle des § 8 Abs. 2 Nr. 2 während oder nach der beruflichen Tätigkeit als vereidigter Buchprüfer oder ...
Zitat in folgenden NormenWirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
V. v. 27.05.2005 BGBl. I S. 1520; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5677/v77618.htm