interne Verweise
Zitat in folgenden NormenWirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV)
V. v. 20.07.2004 BGBl. I S. 1707; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 6 WiPrPrüfV Verkürzte Prüfung (vom 16.02.2019) ... von § 5 Absatz 1 kann die Prüfung in verkürzter Form nach den §§ 8a, 13 bis 13b der Wirtschaftsprüferordnung abgelegt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Artikel 2 APASGebVEV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ... „§ 4a Prüfungsgebiete der verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung". b) Nach der Angabe zu § 24 wird folgende ... „§ 4a Prüfungsgebiete der verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung (1) Prüfungsgebiete der verkürzten ... (1) Prüfungsgebiete der verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung sind 1. Wirtschaftliches Prüfungswesen und ... von Absatz 2 Satz 3 und § 5 Satz 2 sind bei der verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung zu bearbeiten 1. eine Aufgabe aus dem Gebiet ... „Abweichend davon gilt bei der verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung Absatz 2 entsprechend, wenn die Aufsichtsarbeiten aus dem Gebiet ... davon besteht die mündliche Prüfung bei der verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung aus einem kurzen Vortrag und vier Prüfungsabschnitten, und ... Satz angefügt: „Bei der verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung gelten die Sätze 1 bis 4 mit der Maßgabe, dass sich ... „Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist die verkürzte Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung bestanden, wenn die geprüfte Person eine ... eingefügt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „; § 13a Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung bleibt unberührt" gestrichen. 13. In ... gestrichen. 13. In § 22 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 13a Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung bleibt unberührt" durch die Wörter ... einer bis zum 31. Dezember 2009 abgelegten verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung vom 27. Dezember 2004 bleiben ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „; § 13a Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung bleibt unberührt" gestrichen. b) ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ... 36 Behandlung schwebender Verfahren § 37 Verkürzte Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung ". 2. § 1 Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 und 4 ersetzt: ... kann sie noch einmal wiederholt werden. § 37 Verkürzte Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung Für die verkürzte Prüfung nach § 13a der ... 13a der Wirtschaftsprüferordnung Für die verkürzte Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung gilt diese Verordnung in der bis zum 15. Februar 2019 geltenden ...
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