interne Verweise§ 57d WPO Mitwirkungspflichten (vom 17.06.2016) ... 3 gilt entsprechend. Die Mitwirkung kann nicht im Wege des Verwaltungszwangs nach § 57e Abs. 3 erzwungen ...
§ 57h WPO Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände (vom 01.07.2021) ... 57a Abs. 2 durch die nach Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt. § 57e Abs. 2 findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass die Kommission für ... dass eine Eintragung nach § 57a Absatz 6a Satz 2 zu löschen ist, so ist § 57e Absatz 2 Satz 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Vorgang der nach Landesrecht zuständigen ...
§ 66a WPO Abschlussprüferaufsicht (vom 26.10.2024) ... Auflagen zur Beseitigung der Mängel erteilen oder eine Sonderprüfung anordnen; § 57e Absatz 2, 3 und 5 gilt entsprechend. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle entscheidet auch über ...
Zitat in folgenden NormenGenossenschaftsgesetz (GenG)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 63g GenG Durchführung der Qualitätskontrolle (vom 17.06.2016) ... sind § 57a Absatz 5, 5b, 6, 6a Satz 1 sowie Absatz 8, die §§ 57b bis 57e Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 4 und Absatz 3 Satz 1, § 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis ... 1 eingeschränkt. (3) Die Kommission für Qualitätskontrolle nach § 57e Absatz 1 der Wirtschaftsprüferordnung hat die zuständige Aufsichtsbehörde ...
§ 63h GenG Inspektionen (vom 17.06.2016) ... stichprobenartig ohne besonderen Anlass durchgeführt werden. § 57e Absatz 6 Satz 2, § 62 Absatz 4 und 5 sowie die §§ 66a und 66b der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... „§ 62 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend." 45. § 57e wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 46. In § 57g werden die Wörter „§ 57a Abs. 2 bis 6, §§ 57b bis 57f" durch die Wörter „§ 57a Absatz 2 bis 6a und die §§ 57b bis ... bis 57f" durch die Wörter „§ 57a Absatz 2 bis 6a und die §§ 57b bis 57e " ersetzt. 47. § 57h wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... dass eine Eintragung nach § 57a Absatz 6a Satz 2 zu löschen ist, so ist § 57e Absatz 2 Satz 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Vorgang der nach Landesrecht ... Auflagen zur Beseitigung der Mängel erteilen oder eine Sonderprüfung anordnen; § 57e Absatz 2, 3 und 5 gilt entsprechend. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle entscheidet auch ... ihre Tätigkeit nach Absatz 1 den Vorschriften der Qualitätskontrolle (§§ 57a bis 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit ...
Artikel 7 APAReG Änderung des Genossenschaftsgesetzes ... sind § 57a Absatz 5, 5b, 6, 6a Satz 1 sowie Absatz 8, die §§ 57b bis 57e Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 4 und Absatz 3 Satz 1, § 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis ... folgt gefasst: „(3) Die Kommission für Qualitätskontrolle nach § 57e Absatz 1 der Wirtschaftsprüferordnung hat die zuständige Aufsichtsbehörde ... stichprobenartig ohne besonderen Anlass durchgeführt werden. § 57e Absatz 6 Satz 2, § 62 Absatz 4 und 5 sowie die §§ 66a und 66b der ...
Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... 57b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach der Angabe (§ 57e )" das Komma und die Wörter die Mitglieder des Qualitätskontrollbeirats ... Satz 2;". d) Die bisherige Nummer 7 wird die neue Nummer 8. 38. § 57e wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... § 68 Abs. 1" ersetzt. b) In Satz 3 werden nach der Angabe § 57e Abs. 5" ein Komma und die Angabe § 62 Abs. 5" eingefügt. 63. ... 67 bis 127 sowie den Vorschriften der Qualitätskontrolle nach den §§ 57a bis 57g. Von der Durchführung einer Qualitätskontrolle kann abgesehen werden, wenn in ...
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
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