Tools:
Update via:
Anlage - Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
neugefasst durch B. v. 09.02.1996 BGBl. I S. 210; zuletzt geändert durch Artikel 3b G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 197
Geltung ab 01.01.1983; FNA: 2122-4 Ärzte und sonstige Heilberufe
| |
Geltung ab 01.01.1983; FNA: 2122-4 Ärzte und sonstige Heilberufe
| |
Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen
Anlage hat 2 frühere Fassungen
siehe Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 67
Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte V. v. 21. Oktober 2019 BGBl. I S. 1470 m.W.v. 1. Januar 2020
Anzeige
Frühere Fassungen von Anlage GOÄ
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte vom 21.10.2019 BGBl. I S. 1470 |
aktuell vorher | 31.12.2018 | Artikel 7 Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.06.2017 BGBl. I S. 1966 |
aktuell | vor 31.12.2018 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5678/a77824.htm