§ 13 Ermächtigte Ärzte
Ärzte, die nach dieser Verordnung tätig werden, müssen die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt sein.
interne Verweise§ 10 DruckLV Ärztliche Untersuchung (vom 31.10.2013) ... 2. vor Ablauf von einem Jahr seit der letzten Untersuchung von einem nach § 13 ermächtigten Arzt oder einer nach § 13 ermächtigten Ärztin untersucht worden ... Untersuchung von einem nach § 13 ermächtigten Arzt oder einer nach § 13 ermächtigten Ärztin untersucht worden ist und eine von diesem Arzt oder dieser ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3882
Artikel 2 1. ArbMedVVÄndV Änderung der Druckluftverordnung ... 2. vor Ablauf von einem Jahr seit der letzten Untersuchung von einem nach § 13 ermächtigten Arzt oder einer nach § 13 ermächtigten Ärztin untersucht worden ... Untersuchung von einem nach § 13 ermächtigten Arzt oder einer nach § 13 ermächtigten Ärztin untersucht worden ist und eine von diesem Arzt oder dieser ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5681/a77862.htm