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§ 17 - Druckluftverordnung (DruckLV k.a.Abk.)
V. v. 04.10.1972 BGBl. I S. 1909; zuletzt geändert durch Artikel 103 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.04.1973; FNA: 7108-33 Betriebssicherheit
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Geltung ab 01.04.1973; FNA: 7108-33 Betriebssicherheit
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§ 17 Krankendruckluftkammern, Erholungsräume und sanitäre Einrichtungen
§ 17 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß dort, wo die Arbeitskammer betrieben wird, die nachstehenden Einrichtungen vorhanden sind:
- 1.
- bei einem Arbeitsdruck von 0,7 bar oder mehr eine Krankendruckluftkammer, die für einen Arbeitsdruck von mindestens 5,5 bar ausgelegt sein muß,
- 2.
- ein Raum für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen,
- 3.
- ein Erholungsraum,
- 4.
- ein Umkleideraum,
- 5.
- ein Trockenraum,
- 6.
- die erforderlichen sanitären Einrichtungen, insbesondere Waschräume und Aborte,
- 7.
- Rettungseinrichtungen zur Bergung Verletzter oder Kranker aus der Arbeitskammer.
(2) Die in Absatz 1 aufgeführten Einrichtungen müssen der Nummer 3 des Anhangs 1 und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein. § 4 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 5 und 6 sind entsprechend anzuwenden.
(3) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die Krankendruckluftkammer von einem behördlich anerkannten Sachverständigen daraufhin geprüft wird, ob sie den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und zwar
- 1.
- bevor er sie an der Arbeitsstelle bereitstellt,
- 2.
- jeweils vor Ablauf von 3 Jahren seit der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen und
- 3.
- nach wesentlichen Änderungen.
Zitierungen von § 17 Druckluftverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 DruckLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DruckLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 DruckLV Anzeige (vom 05.04.2017)
... der Schleusen und der Verdichteranlagen, 5. Angaben über die Einrichtungen nach § 17 Abs. 1 . (3) Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der ...
§ 19 DruckLV Nachweise (vom 24.12.2008)
... und die sich hierauf beziehenden Prüfbescheinigungen nach den §§ 7 und 17 Abs. 3, 2. die Vorsorgekartei nach § 4 Abs. 3 der Verordnung zur ...
§ 22 DruckLV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz (vom 05.04.2017)
... ermächtigten Arztes nicht aushängt, 10. (aufgehoben) 11. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, daß die dort genannten Einrichtungen am Betriebsort vorhanden sind, ... daß die dort genannten Einrichtungen am Betriebsort vorhanden sind, 12. entgegen § 17 Abs. 3 Satz 1 nicht dafür sorgt, daß die Krankendruckluftkammer von einem Sachverständigen ...
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