Tools:
Update via:
Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Flutopfersolidaritätsgesetz - AufhFErG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 bis 4 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 5 Gesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe"
Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Artikel 6 (weggefallen)
Artikel 6 wird in 3 Vorschriften zitiert
Artikel 7 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
Artikel 8 Neufassung der geänderten Gesetze und Verordnungen
Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der vom Inkrafttreten der Rechtsvorschriften an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Artikel 9 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Der auf Artikel 2 beruhende Teil der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung kann aufgrund der Ermächtigungsgrundlage durch Rechtsverordnung geändert werden.
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Artikel 5 tritt mit Ausnahme des § 2 Abs. 6 am 1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 6 tritt mit Wirkung vom 12. August 2002 in Kraft. Artikel 7 tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
(3) Artikel 6 tritt am 1. Juli 2003 außer Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5685/index.htm