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§ 12 - Jugendgerichtsgesetz (JGG)

neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 451-1 Jugendgerichtsgesetz
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§ 12 Hilfe zur Erziehung



Der Richter kann dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, unter den im Achten Buch Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen Hilfe zur Erziehung

1.
in Form der Erziehungsbeistandschaft im Sinne des § 30 des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder

2.
in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform im Sinne des § 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch

in Anspruch zu nehmen.



 

Zitierungen von § 12 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 JGG Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe (vom 24.08.2017)
... nebeneinander angeordnet werden. Mit der Anordnung von Hilfe zur Erziehung nach § 12 Nr. 2 darf Jugendarrest nicht verbunden werden. (2) Neben Jugendstrafe können ...
§ 9 JGG Arten
... von Weisungen, 2. die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu ...
§ 55 JGG Anfechtung von Entscheidungen (vom 01.09.2009)
... Diese Vorschrift gilt nicht, wenn der Richter angeordnet hat, Hilfe zur Erziehung nach § 12 Nr. 2 in Anspruch zu nehmen. (2) Wer eine zulässige Berufung eingelegt hat, ...
§ 76 JGG Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens (vom 01.07.2017)
... der Jugendrichter ausschließlich Weisungen erteilen, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 Nr. 1 anordnen, Zuchtmittel verhängen, auf ein Fahrverbot erkennen, die Fahrerlaubnis entziehen und ...
§ 77 JGG Ablehnung des Antrags
... die Sache hierzu nicht eignet, namentlich wenn die Anordnung von Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 Nr. 2 oder die Verhängung von Jugendstrafe wahrscheinlich oder eine umfangreiche Beweisaufnahme ...
§ 78 JGG Verfahren und Entscheidung (vom 17.12.2019)
... mündlichen Verhandlung durch Urteil. Er darf auf Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 Nr. 2 , Jugendstrafe oder Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht erkennen. (2) ...
§ 82 JGG Vollstreckungsleiter (vom 01.06.2013)
... zuweist. (2) Soweit der Richter Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 angeordnet hat, richtet sich die weitere Zuständigkeit nach den Vorschriften des Achten ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... dieses Gesetzes über 1. Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 bis 32), 2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe ...
§ 112a JGG Anwendung des Jugendstrafrechts (vom 15.12.2010)
... Jugendstrafrecht (§§ 3 bis 32, 105) gilt für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses eines Jugendlichen oder ... oder Heranwachsenden mit folgenden Abweichungen: 1. Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 darf nicht angeordnet werden. 2. (aufgehoben) 3. Bei der Erteilung ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind
B. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 69
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 60 BZRG Eintragungen in das Erziehungsregister (vom 01.01.2023)
... Zuchtmitteln sowie eines diesbezüglich verhängten Ungehorsamsarrestes (§§ 9 bis 16 des Jugendgerichtsgesetzes), Nebenstrafen oder Nebenfolgen (§ 8 Abs. 3, § 76 des ...

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
G. v. 26.06.1990 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 3 Satz 2 G. v. 15.12.1995 BGBl. I S. 1775
Artikel 6 KJHG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... Worte „der Fürsorgeerziehung" durch die Worte „von Hilfe zur Erziehung nach § 12 Nr. 2" ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt gefaßt: „§ ... 2. die Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 ." 3. § 12 wird wie folgt gefaßt: „§ 12 Hilfe zur ... zur Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12." 3. § 12 wird wie folgt gefaßt: „§ 12 Hilfe zur Erziehung Der ... Sinne des § 12." 3. § 12 wird wie folgt gefaßt: „ § 12 Hilfe zur Erziehung Der Richter kann den Jugendlichen im Einvernehmen mit dem ... gilt nicht, wenn der Richter den Jugendlichen verpflichtet hat, Hilfe zur Erziehung nach § 12 Nr. 2 in Anspruch zu nehmen." 7. § 71 Abs. 1 wird wie folgt geändert:  ... „die Erziehungsbeistandschaft" durch die Worte „Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 Nr. 1" ersetzt. 9. In § 77 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „der ... Fürsorgeerziehung" durch die Worte „von Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 Nr. 2" ersetzt. 10. In § 78 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort ... Wort „Fürsorgeerziehung" durch die Worte „Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 Nr. 2" ersetzt. 11 § 82 Abs. 2 wird wie folgt gefaßt:  ... wie folgt gefaßt: „(2) Soweit der Richter Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 angeordnet hat, richtet sich die weitere Zuständigkeit nach den Vorschriften des Achten ... 112a Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: „1. Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 darf nicht angeordnet werden." ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 110 BRBG 2010 Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... 2010 (BGBl. I S. 1744) geändert worden ist, werden die Wörter „(§§ 9 bis 16, 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes)" durch die Wörter „(§§ 9 ... 9 bis 16, 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes)" durch die Wörter „(§§ 9 bis 16 des Jugendgerichtsgesetzes)" ersetzt. (2) In der Anmerkung zu Nummer 2213 ...