1Widerruft der Richter die Strafaussetzung nicht, so erläßt er die Jugendstrafe nach Ablauf der Bewährungszeit.
2§ 26 Abs. 3 Satz 1 ist anzuwenden.
§ 58 JGG Weitere Entscheidungen ... die infolge der Aussetzung erforderlich werden (§§ 22, 23, 24, 26, 26a ), trifft der Richter durch Beschluß. Der Staatsanwalt, der Jugendliche und der ...
neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 379