§ 30 Verhängung der Jugendstrafe; Tilgung des Schuldspruchs
(1)
1Stellt sich vor allem durch schlechte Führung des Jugendlichen während der Bewährungszeit heraus, daß die in dem Schuldspruch mißbilligte Tat auf schädliche Neigungen von einem Umfang zurückzuführen ist, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist, so erkennt das Gericht auf die Strafe, die es im Zeitpunkt des Schuldspruchs bei sicherer Beurteilung der schädlichen Neigungen des Jugendlichen ausgesprochen hätte.
2§
26 Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.
(2) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nach Ablauf der Bewährungszeit nicht vor, so wird der Schuldspruch getilgt.
Frühere Fassungen von § 30 JGG
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interne Verweise§ 62 JGG Entscheidungen ... Entscheidungen nach den §§ 27 und 30 ergehen auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil. Für die Entscheidung ... durchgeführte Hauptverhandlung nicht, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist ( § 30 Abs. 1 ), so ergeht der Beschluß, daß die Entscheidung über die Verhängung der ...
§ 87 JGG Vollstreckung des Jugendarrestes (vom 07.03.2013) ... eine Jugendstrafe erkennt, deren Verhängung zur Bewährung ausgesetzt worden war (§ 30 Absatz 1 Satz 1), oder 3. die Aussetzung der Jugendstrafe in einem nachträglichen ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019) ... dieses Gesetzes über 1. Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 bis 32), 2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe ... der Entscheidungen über die Festsetzung der Strafe und die Tilgung des Schuldspruchs ( § 30 ); 3. Entscheidungen, die nach dem Vorbehalt einer nachträglichen Entscheidung ...
Zitat in folgenden NormenBundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 13 BZRG Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht (vom 29.07.2017) ... Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. (2) Wird nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt, so ist auch diese in das Register einzutragen; § 7 Abs. 1 gilt ... einen Schuldspruch wird aus dem Register entfernt, wenn der Schuldspruch 1. nach § 30 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes getilgt wird oder 2. nach § 31 Abs. 2, § 66 des Jugendgerichtsgesetzes in ...
§ 36 BZRG Beginn der Frist ... 1. eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet, 2. nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt wird oder 3. eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren ...
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2003 BGBl. I S. 310, 919; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen (vom 28.07.2021) ... bleibt, wenn eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet oder nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt wird oder eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren ergeht, die eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
G. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 JGGÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ... in dem er verbüßt wurde, auf die Jugendstrafe angerechnet." 5. § 30 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Folgender Satz wird angefügt: „§ 26 Absatz 3 Satz 3 und § 30 Absatz 1 Satz 2 bleiben unberührt." c) Absatz 3 wird wie folgt ... eine Jugendstrafe erkennt, deren Verhängung zur Bewährung ausgesetzt worden war (§ 30 Absatz 1 Satz 1), oder 3. die Aussetzung der Jugendstrafe in einem ... der Entscheidungen über die Festsetzung der Strafe und die Tilgung des Schuldspruchs (§ 30 ); 3. Entscheidungen, die nach dem Vorbehalt einer nachträglichen Entscheidung ...
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