... die Vollstreckung und den Vollzug bei Jugendlichen gelten § 82 Abs. 1, §§ 83 bis 93a für Heranwachsende entsprechend, soweit der Richter Jugendstrafrecht angewendet ...
... ersetzt. 3. In § 83 Abs. 1 werden die Wörter „§§ 86 bis 89a und 92 Abs. 3" durch die Wörter „§§ 86 bis 89a und 91 Abs. ... „§§ 86 bis 89a und 92 Abs. 3" durch die Wörter „§§ 86 bis 89a und 91 Abs. 2" ersetzt. 4. In § 85 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 ...