Tools:
Update via:
Frühere Fassungen von § 121 JGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 3 Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes vom 06.12.2011 BGBl. I S. 2554 |
aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2274 |
aktuell vorher | 01.01.2010 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2274 |
aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2894 |
aktuell | vor 01.01.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5689/al78080.htm