Zitierungen von § 9 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... dieses Gesetzes über 1. Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 bis 32), 2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe ...
§ 105 JGG Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (vom 08.09.2012)
... der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn 1. die ...
§ 112a JGG Anwendung des Jugendstrafrechts (vom 15.12.2010)
... Jugendstrafrecht (§§ 3 bis 32, 105) gilt für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses eines Jugendlichen oder ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 60 BZRG Eintragungen in das Erziehungsregister (vom 01.01.2023)
... oder Zuchtmitteln sowie eines diesbezüglich verhängten Ungehorsamsarrestes ( §§ 9 bis 16 des Jugendgerichtsgesetzes), Nebenstrafen oder Nebenfolgen (§ 8 Abs. 3, § 76 des ...

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
G. v. 26.06.1990 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 3 Satz 2 G. v. 15.12.1995 BGBl. I S. 1775
Artikel 6 KJHG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... durch die Worte „von Hilfe zur Erziehung nach § 12 Nr. 2" ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt gefaßt: „§ 9 Arten  ... 12 Nr. 2" ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt gefaßt: „ § 9 Arten Erziehungsmaßregeln sind 1. die Erteilung von Weisungen, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 110 BRBG 2010 Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... 2010 (BGBl. I S. 1744) geändert worden ist, werden die Wörter „(§§ 9 bis 16, 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes)" durch die Wörter „(§§ 9 ... 9 bis 16, 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes)" durch die Wörter „(§§ 9 bis 16 des Jugendgerichtsgesetzes)" ersetzt. (2) In der Anmerkung zu Nummer 2213 ...


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