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Zitierungen von § 73 JGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 68 JGG Notwendige Verteidigung (vom 17.12.2019)
... 4. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand des Beschuldigten ( § 73 ) seine Unterbringung in einer Anstalt in Frage kommt oder 5. die Verhängung einer ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... die Vernehmung des Beschuldigten (§ 70c), 12. die Unterbringung zur Beobachtung ( § 73 ), 13. Kosten und Auslagen (§ 74), 14. den Ausschluß von ...
§ 109 JGG Verfahren (vom 01.07.2021)
... Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ... 2 und 3, die §§ 70a, 70b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 70c, 72a bis 73 und 81a entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen des § 70a sind nur insoweit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 3 UHaftRÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... 1" ersetzt. 6. In § 109 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „sowie § 73 " durch die Wörter „sowie die §§ 72a bis 73" ersetzt. 7. ... Angabe „sowie § 73" durch die Wörter „sowie die §§ 72a bis 73 " ersetzt. 7. § 110 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 JStrRAnpG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... „Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ... 2 und 3, die §§ 70a, 70b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 70c, 72a bis 73 und 81a entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen des § 70a sind nur insoweit anzuwenden, als ...
Artikel 4 JStrRAnpG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... nach der Angabe „§ 81 StPO" das Komma und die Angabe „ § 73 JGG " ...
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