interne Verweise§ 110 JGG Vollstreckung und Vollzug (vom 17.12.2019) ... die Vollstreckung und den Vollzug bei Jugendlichen gelten § 82 Abs. 1, §§ 83 bis 93a für Heranwachsende entsprechend, soweit der Richter Jugendstrafrecht angewendet ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz jugendgerichtlichen der Erweiterung zur Handlungsmöglichkeiten
G. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 JGGÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ... Absatz 1)." 12. Nach § 88 wird folgender § 89 eingefügt: „§ 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über ... 12. Nach § 88 wird folgender § 89 eingefügt: „§ 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung Hat das Gericht ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 1 2. JGGuaÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ... ersetzt. 3. In § 83 Abs. 1 werden die Wörter §§ 86 bis 89a und 92 Abs. 3" durch die Wörter §§ 86 bis 89a und 91 Abs. ... §§ 86 bis 89a und 92 Abs. 3" durch die Wörter §§ 86 bis 89a und 91 Abs. 2" ersetzt. 4. In § 85 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 ...
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