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Zitierungen von § 103 JGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39 JGG Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
... beim Strafrichter erhebt. Der Jugendrichter ist nicht zuständig in Sachen, die nach § 103 gegen Jugendliche und Erwachsene verbunden sind, wenn für die Erwachsenen nach allgemeinen ...
§ 41 JGG Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer (vom 12.07.2008)
... wegen ihres besonderen Umfangs übernimmt (§ 40 Abs. 2), 3. die nach § 103 gegen Jugendliche und Erwachsene verbunden sind, wenn für die Erwachsenen nach allgemeinen ...
§ 47a JGG Vorrang der Jugendgerichte
... Strafsachen zuständiges Gericht gleicher oder niedrigerer Ordnung gehöre. § 103 Abs. 2 Satz 2, 3 bleibt ...
§ 112 JGG Entsprechende Anwendung
... §§ 102, 103 , 104 Abs. 1 bis 3 und 5 gelten für Verfahren gegen Heranwachsende entsprechend. Die ...
Zitat in folgenden Normen
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 209a StPO Besondere funktionelle Zuständigkeiten (vom 25.07.2015)
... Jugendgerichte für die Entscheidung, ob Sachen a) nach § 33 Abs. 1, § 103 Abs. 2 Satz 1 und § 107 des Jugendgerichtsgesetzes oder b) als ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979)
G. v. 05.10.1978 BGBl. I S. 1645; aufgehoben durch Artikel 83 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 8 StVÄG 1979 Überleitungsvorschriften
... 74a, 74c, 74e und 143 des Gerichtsverfassungsgesetzes, die §§ 39, 41, 102 und 103 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Jugendgerichtsgesetzes und § 391 Abs. 3 der Abgabenordnung in der ...
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