§ 7 - Konfitürenverordnung (KonfV)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Konfitürenverordnung vom 26. Oktober 1982 (BGBl. I S. 1434), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 7 der Verordnung vom 14. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2053), außer Kraft.



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