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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.02.2023 aufgehoben
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§ 7 - Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)
neugefasst durch B. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2294; aufgehoben durch § 20 V. v. 06.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 33
Geltung ab 09.08.2003; FNA: 12-10-2 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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Geltung ab 09.08.2003; FNA: 12-10-2 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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§ 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Arbeitseinheiten der Informationsverarbeitung und der Informationstechnik, die die Gewährung von unterhaltssichernden Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit sowie von Leistungen zur Daseinsvorsorge bei Sozialversicherungsträgern oder für Sozialversicherungsträger sicherstellen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung V. v. 12. September 2007 BGBl. I S. 2292 m.W.v. 21. September 2007
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Frühere Fassungen von § 7 SÜFV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.09.2007 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom 12.09.2007 BGBl. I S. 2292 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 343 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 SÜFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 SÜFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SÜFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
V. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2186
Artikel 1 3. SÜFVÄndV Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
... folgt gefasst: „§ 13 Außerkrafttreten Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2021 außer ...
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Artikel 8 BVerfSchGuaÄndG Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
... I S. 506) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2016 außer ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
V. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2292
Artikel 1 2. SÜFVÄndV
... der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben." 4. § 7 wird wie folgt geändert: In der Überschrift und im Wortlaut werden die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5692/a78106.htm