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§ 7 - Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)

neugefasst durch B. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2294; aufgehoben durch § 20 V. v. 06.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 33
Geltung ab 09.08.2003; FNA: 12-10-2 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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§ 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales



Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Arbeitseinheiten der Informationsverarbeitung und der Informationstechnik, die die Gewährung von unterhaltssichernden Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit sowie von Leistungen zur Daseinsvorsorge bei Sozialversicherungsträgern oder für Sozialversicherungsträger sicherstellen.



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Frühere Fassungen von § 7 SÜFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.09.2007Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
vom 12.09.2007 BGBl. I S. 2292
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 343 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 SÜFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 SÜFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SÜFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
V. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2186
Artikel 1 3. SÜFVÄndV Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
... folgt gefasst: „§ 13 Außerkrafttreten Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2021 außer ...

Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Artikel 8 BVerfSchGuaÄndG Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
... I S. 506) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2016 außer ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
V. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2292
Artikel 1 2. SÜFVÄndV
... der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben." 4. § 7 wird wie folgt geändert: In der Überschrift und im Wortlaut werden die ...