Änderung § 13 SÜFV vom 11.01.2007

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§ 13 SÜFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.01.2007 geltenden Fassung
§ 13 SÜFV n.F. (neue Fassung)
in der am 10.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 13 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die §§ 2 bis 12 treten am 11. Januar 2007 außer Kraft.



 



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