Änderung § 13 SÜFV vom 10.01.2012

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§ 13 SÜFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.01.2012 geltenden Fassung
§ 13 SÜFV n.F. (neue Fassung)
in der am 10.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
(Textabschnitt unverändert)

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2)
Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2012 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2016 außer Kraft.




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