interne Verweise§ 12 SÜFV Zuständigkeit (vom 27.06.2020) ... Zuständig für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nach § 9a Nummer 2 ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. (2) Zuständig ... (2) Zuständig für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nach § 9a Nummer 1 sowie nach den §§ 10 bis 11 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
V. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2186
Artikel 1 3. SÜFVÄndV Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung ... sowie die Einrichtungen der zentralen Bargeldversorgung." 3. Die §§ 9a und 10 werden durch die folgenden §§ 9a bis 10a ersetzt: „§ 9a ... 3. Die §§ 9a und 10 werden durch die folgenden §§ 9a bis 10a ersetzt: „§ 9a Bundesministerium des Innern ... 9a und 10 werden durch die folgenden §§ 9a bis 10a ersetzt: „§ 9a Bundesministerium des Innern Lebenswichtige Einrichtungen sind im ... Zuständig für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nach § 9a Nummer 2 ist das Bundesministerium des Innern. (2) Zuständig für die ... Zuständig für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nach § 9a Nummer 1 sowie nach den §§ 10 bis 11 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und ... folgt gefasst: „§ 13 Außerkrafttreten Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2021 außer ...
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
V. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2292
Artikel 1 2. SÜFVÄndV ... sicherstellen" werden gestrichen. 6. Vor § 10 wird folgender § 9a eingefügt: § 9a Bundesministerium des Innern ... 6. Vor § 10 wird folgender § 9a eingefügt: § 9a Bundesministerium des Innern Lebenswichtige Einrichtungen sind im ... für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nach den §§ 9a bis 11 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie." ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5692/v151883.htm