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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 43d - Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO)
neugefasst durch B. v. 08.12.1977 BGBl. I S. 2491; aufgehoben durch § 80 V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 424-5-2 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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Geltung ab 01.01.1978; FNA: 424-5-2 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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§ 43d Zahlungsweise
Die Unterhaltsbeihilfe wird monatlich im voraus gezahlt. Besteht der Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nicht für einen vollen Kalendermonat, so wird nur der Teil der Unterhaltsbeihilfe gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt.
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