Zitierungen von § 6 Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 NSVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NSVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 NSVerbG Ausgeschlossene Gläubigergruppen
... Die §§ 6 und 7 finden keine Anwendung auf Ansprüche (§ 1) von Personen, die 1.  ...
§ 9 NSVerbG Wohnsitzvoraussetzungen
... Ansprüche der in den §§ 6 und 7 bezeichneten Art sind nur unter der Voraussetzungen zu erfüllen, daß sie am 31. ...
§ 14 NSVerbG Umstellung von Reichsmarkansprüchen
... 14 des Umstellungsgesetzes tritt hinsichtlich der in den §§ 5, 6 , 7 und 10 bezeichneten, bisher nicht umgestellten Ansprüche außer Kraft. Das gleiche ...
§ 15 NSVerbG Anspruchsschuldner
... der nach den §§ 5, 6 , 7 und 10 zu erfüllenden Ansprüche ist der Bund. Dies gilt nicht, wenn der ...
§ 18 NSVerbG Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
... Die in den §§ 5, 6 , 7 und 10 bezeichneten Ansprüche können nur innerhalb einer Frist von einem Jahr nach ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed