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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2014 aufgehoben

Anlage 2 - Zusammengefaßte-Monatsausweise-Verordnung (ZuMonAwV)

V. v. 29.12.1997 BGBl. I S. 3405; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-22 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 2 Zusammengefaßter Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 2 KWG


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Vordruck siehe BGBl. I 1999 S. 365 - 366)



 

Zitierungen von Anlage 2 ZuMonAwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ZuMonAwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuMonAwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZuMonAwV Einreichungsverfahren
... Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs) -: QA1/QA2 (Anlage 2 ), 3. Zusammengefaßter Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 2 KWG  ...